Rat beschließt Integriertes Stadtentwicklungskonzept 

Der Rat der Stadt Köln hat am Donnerstag, 14. Februar 2019, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ beschlossen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung des Gesamtprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Für die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist die Erstellung von sozialraumspezifischen Stadtentwicklungskonzepten erforderlich. Diese werden in einem gestaffelten Verfahren für die elf Kölner Sozialräume vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik erstellt. Der aktuelle Ratsbeschluss schafft die Grundlage, um für den genannten Sozialraum Fördergelder der Städtebauförderung zu beantragen. Auf dieser Basis kann in einem weiteren Sozialraum neben den städtebaulichen Maßnahmen, wie die „Partizipative Neugestaltung Platz an Sankt Adelheid“ in Neubrück, auch begleitende Maßnahmen umgesetzt werden.

Im März 2019 haben die Bewohnerinnen und Bewohner des Sozialraums „Ostheim und Neubrück“ die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die geplanten Maßnahmen im Detail zu informieren. Mit dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ werden elf Kölner Sozialräume in den Blick genommen, die besondere Unterstützungsbedarfe zeigen. Es baut auf dem seit mehr als zehn Jahren erfolgreich laufenden Programm „Lebenswerte Veedel, Bürger- und Sozialraumorientierung“ auf.

Die Stadt Köln nutzt hiermit die Chancen, die sich aus dem Aufruf des Landes Nordrhein-Westfalen und der aktuellen EU-Förderperiode ergeben. Ziel ist es, die Lebenssituation der Menschen zu verbessern und Armut und soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Das Programm verfolgt einen integrierten Ansatz und nimmt unterschiedliche Themenbereiche in den Blick. Hierfür ist der Einsatz verschiedener Förderprogramme vorgesehen. Die drei zentralen Förderzugänge sind der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und die Städtebauförderung.

Das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“, welches den Rahmen für das Gesamtprogramm bildet, wurde seitens des Landes im November 2016 anerkannt und vom Rat der Stadt Köln im Dezember 2016 beschlossen. Auf dieser Grundlage konnten bereits Maßnahmen beantragt werden und erste ESF-Maßnahmen in die Umsetzung gehen. Die ersten drei Integrierten Stadtentwicklungskonzepte wurden vom Rat der Stadt Köln für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“, „Meschenich und Rondorf“ sowie die Fortführung von MÜLHEIM 2020 in den Sozialräumen „Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ am 18. Mai 2017 beschlossen. Im Anschluss wurden zwei weitere Integrierte Stadtentwicklungskonzepte vom Rat der Stadt Köln für die Sozialräume „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ sowie „Humboldt / Gremberg und Kalk“ am 28. September 2017 beschlossen.

 

 

 

 

 

 

Quelle. Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

 

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