Angebot zur Ratenzahlung bei rückständigen Beiträgen

Das Jugendamt der Stadt Köln wird in den nächsten Tagen damit beginnen, die Eltern von 17.000 Kindern anzuschreiben, für die noch Beiträge zur Tagesbetreuung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Essensgeld in städtischen Kindertageseinrichtungen oder OGTS-Beiträge nicht bezahlt sind. Angeschrieben werden die Eltern, die weder einen Dauerauftrag noch eine Einzugsermächtigung ausgestellt haben und mit Monatsbeiträgen im Rückstand sind. Wer bislang auf die Angabe seiner Einkommensgruppe verzichtet hatte, kann dies in den nächsten Wochen nachholen. Die Angabe der Einkommensgruppe ist nach den rechtlichen Regelungen zwingend vorgeschrieben, um die Beiträge richtig bemessen zu können. Sind keine Angaben vorhanden, ist die Stadt verpflichtet, den Höchstsatz in Rechnung zu stellen. Um dies zu vermeiden, sollten die fehlenden Angaben eingereicht werden.

 

Insgesamt 100.000 Beitragszahler entrichten Beiträge in unterschiedlicher Höhe für die Betreuung in städtischen und freien Kindertageseinrichtungen der Kindertagespflege und den Offenen Ganztagsschulen. Die Höhe richtet sich nach dem angegebenen Einkommen. Fast 24.000 Eltern sind aufgrund ihres Einkommens ohnehin beitragsfrei, ein Einkommen bis zu 24.542 Euro jährlich haben rund 3.700 Eltern angegeben, die weiteren fünf Einkommensgruppen sind jeweils mit mehr als 6.000 Eltern erfasst. Für den Höchstbetrag sind derzeit mehr als 10.800 Eltern gelistet. Der Höchstbetrag wird fällig bei einem Jahreseingekommen von mehr als 100.000 Euro oder auch, wenn die Eltern die Angabe ihrer Einkommensgruppe verweigern oder vergessen. Das Jugendamt geht aktuell davon aus, dass in dieser Gruppe ein großer Anteil von Eltern enthalten ist, die eben nicht über das hohe Einkommen verfügen, sondern keine Angaben dazu gemacht haben.

 

Das Jugendamt wird sukzessive die Eltern anschreiben und über die gelisteten sowie aufgelaufenen Beitragsrückstände informieren. Fast ein Drittel der Fälle weist einen Beitragsrückstand zwischen 180 und 500 Euro auf, jeweils rund 16 Prozent Beträge zwischen 500 und 1.000 Euro sowie zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Fast jeder Vierte ist mit Beträgen unter 80 Euro vertreten. Vor allen Dingen in den Fällen, die den höchsten Einkommensgruppen zugeordnet werden müssen (wann das der Fall ist, s. oben) summieren sich die rückständigen Beitragssummen in rund 450 Fällen auf Beträge oberhalb von 5.000 Euro. Gerade bei diesen Eltern erwartet die Stadt Köln eine dann kurzfristige Rückmeldung der Eltern, ob die vorgenommene Einkommensgruppierung gerechtfertigt ist. Allen Eltern werden grundsätzlich Ratenzahlungen angeboten. Dazu und zu allen anderen Fragen bezüglich der offenstehenden Beiträge können die Eltern Kontakt zu den Sachbearbeitern aufnehmen. Das Jugendamt rechnet im Laufe des Jahres 2018 mit den Zahlungen in einer Gesamtsumme von circa neun Millionen Euro. Insgesamt erhält das Jugendamt pro Jahr rund 48 Millionen Euro allein aus den monatlichen Elternbeiträgen. Die Elternbeiträge finanzieren rund elf Prozent der anfallenden Betriebs- und Personalkosten einer Einrichtung.

 

Nach der Umstellung der Software für die Festsetzung der Elternentgelte auf ein Programm namens „Kit-Office“ hatte das Jugendamt aufgrund damaliger Fehlbuchungen eine Mahnsperre verhängt und später wieder einen regulären Abbuchungslauf aufgenommen. Die betroffenen Eltern wurden rechtzeitig informiert. Die Notwendigkeit des Abgleichs individueller Zahlungen zu entsprechenden Forderungen der Stadt Köln mit der 2017 eingeführten neuen Buchungssoftware PSCD führten zu einer Verlängerung des Mahnstopps, um ungerechtfertigte Mahnungen von vornherein zu vermeiden. Inzwischen konnte der Mahnstopp im November 2017 aufgehoben werden.

 

 

Quelle: Stadt Köln, Archivbild

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