Rat beschließt Konzepte für stadtweites Angebot von Ladestationen für E-Autos 

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 zwei von der Verwaltung vorbereitete Konzepte für ein stadtweites Angebot von Ladestation für E-Autos beschlossen. Das „Betriebskonzept für eine Ladeinfrastruktur“ bildet die Grundlage für einen Vertrag, den die Stadt mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) vereinbaren soll. Darin wird unter anderem geregelt, dass die SWK mit der Aufstellung, Instandhaltung und dem Betrieb der Ladestationen beauftragt wird. Damit übernehmen die SWK die Aufgabe des kompletten technischen Betriebs der Ladeinfrastruktur in Köln. Die Einzelheiten dazu müssen nun vertraglich vereinbart werden.

Eine weitere Entscheidung ist zum „Standortkonzept für die Ladeinfrastruktur“ gefallen. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, die in diesem Konzept enthaltenen Kriterien für ein stadtweites Angebot an Ladesäulen anzuwenden und den Ausbau in Abstimmung mit den SWK entsprechend umzusetzen. Dabei sind die vorgesehenen 400 Ladepunkte an rund 200 Ladesäulen so im Stadtgebiet zu verteilen, dass eine möglichst flächendeckende Versorgung unter Berücksichtigung der potenziellen Nachfrage und Bedarfe gewährleistet ist.

Durch die Vorhaltung einer breiten öffentlichen Ladeinfrastruktur soll einerseits der Anreiz zum Kauf von Elektrofahrzeugen erhöht werden. Andererseits muss die Ladeinfrastruktur auch die realen sowie potenziellen Bedürfnisse abdecken und somit langfristig wirtschaftlich tragfähig sein. Darüber hinaus sind unterschiedliche Aspekte der Stadtraumgestaltung, der Netzinfrastruktur, des Straßenrechtes sowie des Grünflächenschutzes zu berücksichtigen und im Konfliktfall gegeneinander abzuwägen.

Um die Balance zwischen den Interessen und Erfordernissen herzustellen wurden unter anderem folgende Kriterien festgelegt:

– Die Standorte müssen im öffentlichen Straßenland an bestehenden Parkplätzen realisierbar sein.

– Jeder Stadtteil erhält mindestens eine Ladesäule.

– Aspekte der Stadtraumgestaltung, des Denkmal- und Grünflächenschutzes werden berücksichtigt.

– Für jeden Standort ist zu prüfen, ob dieser für das Normalladen, das Schnellladen oder das Hochleistungsladen geeignet ist.

Ein weiteres Element des Standortkonzeptes ist die Darstellung der Ausbaufähigkeit der Ladeinfrastruktur. Es ist davon auszugehen, dass der Handlungsdruck durch die Klimaschutzziele und die Luftreinhalteplanung mittelfristig zu einer Zunahme der Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen führen wird. Folglich muss auch von einem höheren Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur, also über die 400 Ladepunkte hinaus, ausgegangen werden. Das Standortkonzept geht insofern auch auf mehrere Ausbauoptionen detailliert ein.

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert