Der schöne Spätsommer lockt die Menschen zu vielen Weinfesten oder andere Events unter freiem Himmel. Die Atmosphäre sollte eigentlich entspannt sein – leider nutzen jedoch immer wieder Kriminelle die Feierlaune der Anwesenden aus, um K.-o.-Tropfen in Getränke zu mischen und die Opfer beispielsweise sexuell zu missbrauchen.

 

„Bei den Frauennotrufen und -beratungsstellen ist das Thema von sexuellen Übergriffen im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen nach wie vor aktuell.“, sagt Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). K.-o.-Tropfen machen willenlos und bewegungsunfähig. Um sich zu schützen, sollte man keine offene Getränke von Fremden oder Partybekanntschaften annehmen und sein offenes Getränk nicht unbeobachtet stehen lassen.

 

Kriminelle kaufen die illegalen Arzneimittel ohne Verschreibung oder Zulassung über das Internet oder Callcenter. Gabriele Overwiening aus dem Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer, fordert: „Das internationale kriminelle Dealen mit Arzneimitteln und Chemikalien muss besser kontrolliert und streng bestraft werden.“

 

Täter nutzen als K.-o.-Tropfen vor allem Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB). Diese Substanz wirkt einschläfernd und muskelentspannend. Die Angreifer nutzen dies gezielt zur Ausübung sexueller Gewalt, aber auch für Raub oder Diebstahl, aus. GHB ist eine farblose Flüssigkeit, die leicht Getränken untergemischt werden kann, ohne dass das Opfer dies bemerkt. Seine Wirkung setzt nach etwa einer Viertelstunde ein und hält einige Stunden an. Am nächsten Tag können sich die Opfer meist schlecht erinnern und sind stark verunsichert, was mit ihnen geschehen ist. Sie leiden unter starken Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit.

 

Grieger: „Wer trotz geringer Alkoholmengen bei sich einen ‚Filmriss‘ bemerkt, sollte sich an eine Fachberatungsstelle wenden, um die nächsten Schritte zu besprechen. Zwar sind viele Substanzen nur kurze Zeit nachweisbar. Aber auch längere Zeit nach dem Vorfall kann ein Beratungsgespräch sehr hilfreich für die Verarbeitung sein.“ Die Opfer können sich bei einem Verdacht auch an die Polizei oder Arzt wenden.

 

Weitere Informationen unter https://www.frauen-gegen-gewalt.de/organisationen.html und www.abda.de.

 

Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, Archivbild

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