Bauwerk an der Frankfurter Straße aus dem Jahr 1970 soll ersetzt werden

 

Die Brücke der Frankfurter Straße über die Stadtautobahn B55a in den Stadtteilen Buchheim und Höhenberg soll abgerissen und an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt werden. Dies schlägt die Stadt Köln den politischen Gremien nun in einer Beschlussvorlage vor. Die Beratungen in den Bezirksvertretungen Mülheim und Kalk sowie im Verkehrsausschuss und im Finanzausschuss erfolgen ab 13. März 2017. Abschließend entscheidet der Rat der Stadt Köln. Der Beschluss über den Neubau und die nun zur Finanzierung erforderlichen rund 1,8 Millionen Euro an Planungskosten ist für die Ratssitzung am 4. April 2017 vorgesehen.

 

Bei der aus dem Jahre 1970 stammenden Brücke wurden bei Bauwerksprüfungen im Oktober 2012 Betonrisse im Bereich der Spannglieder festgestellt. Danach folgten von Fachbüros detaillierte Berechnungen zur Brückenstatik mit dem Ergebnis, dass die Brücke für den Schwerlastverkehr gesperrt und eine jährliche Bauwerksprüfung angeordnet wurde. Der von der Stadt bestellte Gutachter hat festgestellt, dass die Brücke zwar nicht akut gefährdet ist, er hat jedoch mittelfristig einen Abriss und Neubau der Brücke empfohlen. In 2015 hat eine Materialprüfung im Baustofflabor gezeigt, dass es sich bei dem verbauten Spannstahl grundsätzlich um ein Material handelt, bei dem die Gefahr von Spannungsrisskorrosion nicht auszuschließen ist. Zur Vorbereitung der Planungsphase und zur Abschätzung der Neubaukosten wurde im Mai 2016 eine Machbarkeitsstudie veranlasst. Auf Grundlage dieser Studie wurde die Planung weiter fortgeführt.

 

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

 

Anfang 2017: Planungsbeschluss

Erste Jahreshälfte 2017: EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen

Ab Anfang 2018: Planungsphase

Ab 2019: Ausschreibung, Vergabe, Bauausführung

 

Als Fertigstellungstermin für den Brückenneubau strebt die Stadt Köln das Jahr 2023 an. Die erwarteten Bau- und Planungskosten von zusammen rund 15 Millionen Euro basieren auf einer Kostenannahme. Hiervon können sich nach Erkenntnissen der Verwaltung in der weiteren Planungskonkretisierung Abweichungen um bis zu 40 Prozent ergeben. Der Verkehr soll während des Abrisses und Neubaus mit Hilfe von Behelfsbrücken über die Stadtautobahn B55a geführt werden.

 

Der Abriss und der Neubau der Brücke ist nach den „Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus“ ein Projekt, das grundsätzlich aus Landesmitteln gefördert werden kann. Den Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm wird die Stadt Köln zeitnah nach Konkretisierung der Planung stellen.

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildquelle: KNJ/Martina Uckermann

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