Hohe Straße und Schildergasse dürfen zu bestimmten Zeiten befahren werden

 

Im vergangenen Oktober hat der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschlossen, Fußgängerzonen in der Innenstadt für den Radverkehr freizugeben. Diese Öffnung erfolgt durch eine zusätzliche Beschilderung, die die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf die Möglichkeiten hinweist. Mit dem Aufstellen der Schilder hat das Amt für Straßen und Verkehrstechnik in diesen Tagen begonnen, die Arbeiten können in Kürze abgeschlossen werden.

 

Durch die Öffnung werden im zentralen Innenstadtbereich wesentliche Netzlücken für den Radverkehr geschlossen. Die zusätzlichen Wege sind ein wichtiger Baustein in der städtischen Radverkehrsförderung und Teil des im Juni 2016 vom Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschlossenen Radkonzeptes. Dabei behalten die Fußgängerzonen in erster Linie ihre Funktion als Bereiche für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Öffnung für den Radverkehr stellt insofern eine Ausnahmeregelung dar. Auf die Fußgänger müssen Radler immer Rücksicht nehmen, sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Für den Radverkehr bedeutet dies, vorausschauend und langsam zu sein und die Geschwindigkeit den Fußgängern anzupassen. Bei Engpässen müssen Radfahrer auch schieben.

 

Im Einzelnen werden folgende Bereiche im Innenstadtbereich freigegeben:

 

–      Täglich in der Zeit von 20 bis 11 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig die Hohe Straße und die Schildergasse/Gürzenichstraße einschließlich der jeweiligen Anschlüsse.

–      Ganztägig die Radverkehrsverbindungen Roncalliplatz – Hohenzollernbrücke, An der Rechtschule – Trankgasse sowie Roncalliplatz – Wallrafplatz – An der Rechtschule.

 

Die Hohe Straße zwischen Schildergasse und Wallrafplatz, die Schildergasse zwischen Neumarkt und Hohe Straße sowie die Gürzenichstraße zwischen Schildergasse und Hohe Straße gehören zu den am stärksten besuchten Fußgängerzonen in Deutschland. Im Jahr 2011 wurden hier bis zu 9.800 Passanten pro Stunde gezählt. Daher können die Schildergasse und die Hohe Straße nur außerhalb der Geschäftszeiten für den Radverkehr geöffnet werden. In der Regel sind die dortigen Geschäfte ab 9.30 Uhr oder 10 Uhr geöffnet. Die meisten Geschäfte schließen um 20 Uhr, an Samstagen zum Teil um 21 Uhr. Das Laden und Liefern ist bis 11 Uhr zulässig.

 

Die Radverkehrsverbindungen zwischen Wallrafplatz/An der Rechtschule, Roncalliplatz und Hohenzollernbrücke werden ganztägig für den Radverkehr geöffnet, da diese Achsen von übergeordneter Bedeutung für den Radverkehr in Nord-Süd- sowie in Ost-West-Richtung sind. Bei Veranstaltungen auf dem Roncalliplatz (Gottesdienste, Konzerte, Weihnachtsmarkt) kann die Durchfahrt für den Radverkehr temporär unterbrochen werden.

 

In einem ersten Schritt wurde im Herbst 2013 zur Optimierung der Nord-Süd-Verbindung die Einbahnstraße Unter Fettenhennen für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben. In der Regel sollte eine durchgängige Breite von mindestens vier bis fünf Metern zur Verfügung stehen, um Fußgänger und Radverkehr gemeinsam sicher und komfortabel führen zu können. In der Straße Unter Fettenhennen gibt es eine Engstelle in Höhe der Gastronomie und dem WDR-Gebäude mit einer Breite von knapp vier Metern auf einer Länge von etwa zehn Metern. Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer wird an dieser Stelle nach Freigabe für den Radverkehr besonders beobachtet. Gegebenenfalls muss hier die Möblierung und die Genehmigung der Außengastronomie angepasst und neu geordnet werden.

 

Grundsätzlich gilt, dass eine Verkehrsfläche in erster Linie den unterschiedlichen Verkehrsarten zur Verfügung stehen muss. Nur dafür nicht benötigte Bereiche können anderweitig, zum Beispiel gastronomisch, genutzt werden. Das Domgässchen ist die direkte ebenerdige Verbindung zwischen Domkloster/Roncalliplatz und der Straße Unter Fettenhennen. Die Gasse weist eine Breite von nur drei Metern auf, außerdem gibt es in dieser etwa 25 Meter langen Gasse zwei Hauseingänge. Eine Freigabe für den Radverkehr ist aus diesem Grund nicht erfolgt.

 

Die Erfahrungen aus der Öffnung der Fußgängerbereiche wird das Amt für Straßen und Verkehrstechnik auswerten, um gegebenenfalls Anpassungen am Konzept vorzunehmen. Über diese Öffnungen hinaus gibt es bereits Fußgängerzonen in der Innenstadt, die für den Radverkehr freigegeben sind. Sie befinden sich auf der Breite Straße zwischen Tunisstraße und Richmodstraße, auf der Hohe Straße zwischen Cäcilienstraße und Hohe Pforte, auf der Zeppelinstraße zwischen Neumarkt und Am Alten Posthof sowie auf dem Alter Markt und auf dem Rudolfplatz.

 

 

Quelle: Stadt Köln, Archivbild

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