Ab Januar 2019 sind Anträge möglich – Informationen im städtischen Internet

Mit der finanziellen Unterstützung beim Kauf von Lastenfahrrädern setzt die Stadt Köln Anreize für einen emissionsfreien Warentransport. Im November hatten der Verkehrs- und der Finanzausschuss das von der Verwaltung erarbeitete Förderkonzept beschlossen.

„Die Kölnerinnen und Kölner nutzen das Rad für den Individualverkehr bereits ausgiebig. Die vor kurzem veröffentlichen Studie ‚Mobilität in Deutschland 2017‘ hat ergeben, dass mittlerweile rund 19 Prozent aller Wege in Köln mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Wir erhoffen uns mit der Förderung auch den verstärkten Einsatz des Fahrrades im städtischen Wirtschaftsverkehr“, so Andrea Blome, Kölns Beigeordnete für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Die Förderung ist außerdem Teil des Maßnahmenkatalogs im „Green City Masterplan“ der Stadt Köln. „Mit der zeitnahen Umsetzung dieser Einzelmaßnahme leisten wir daher auch einen weiteren Beitrag zur Luftreinhaltung in Köln“, so Blome weiter.

 

Das Förderangebot richtet sich an die in Köln ansässigen Unternehmen mit maximal neun Mitarbeitenden, sonstige Selbstständige und Freiberufler, eingetragene gemeinnützige Vereine und Verbände, in freier Trägerschaft befindliche Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Krankenhäuser sowie Zusammenschlüsse von Privatpersonen, wie beispielsweise Mieter- oder Eigentümergemeinschaften. Gefördert werden Investitionen in Lastenfahrräder und Gespanne (Lastenräder zuzüglich Anhänger) mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro für Räder und 3.000 Euro für Gespanne. Dies gilt auch für Lastenfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Das Konzept enthält weitere Vorgaben zum Kreis der Antragsberechtigten sowie zur Förderhöhe, zur Nutzung, zum Anschaffungswert und zur Antragstellung. Der Förderzeitraum ist auf das erste Halbjahr 2019, also vom 2. Januar bis 30. Juni 2019, beschränkt. Im städtischen Haushalt steht ein Förderbudget von 100.000 Euro zur Verfügung, das sich vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2019 um weitere 100.000 Euro auf dann insgesamt 200.000 Euro erhöht.

Die Antragsformulare einschließlich eines vom Fachhandel auszufüllenden Formulars „Kostenvoranschlag“ werden ab 2. Januar 2019 online zur Verfügung gestellt. Vorab können sich Interessierte ab sofort über alle Voraussetzungen für eine Antragstellung, über das Genehmigungsverfahren, die Förderrichtlinien und die weiteren Details auf der Internetseite der Stadt Köln informieren: www.stadt-koeln.de/lastenrad.

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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