Tierärzte nehmen Blutproben – Inspektionen an den verschiedenen Aufstellorten

Nach den Vorfällen mit Kutschen und Pferden während der Rosenmontagszüge in Köln und Bonn im vergangenen Jahr und wegen des kritischen Blicks von Tierschützern auf die Umzüge, erhöht das für den Tierschutz zuständige Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln die Kontrollen der im Rosenmontagszug eingesetzten Pferde, Kutschen und Transportmittel.

Dieses Jahr sind am Rosenmontag, 12. Februar 2018, neun Tierärzte aus dem Sachgebiet Veterinärdienste des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln im Einsatz. In den vergangenen Jahren kontrollierten zwei bis vier Tierärzte die Pferde im Rosenmontagszug. Neben einer Inaugenscheinnahme der Pferde hinsichtlich ihres Allgemein- und Gesundheitszustandes werden auch die eingesetzten Kutschen und die Transportmittel, mit denen die Pferde nach Köln gebracht werden, überprüft.

Die Tierärzte werden beim diesjährigen Rosenmontagszug stichprobenartig rund 50 Blutproben von den Pferden entnehmen. Die Blutproben werden auf unerlaubt eingesetzte Beruhigungsmittel überprüft. Die Tierärzte des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes führen ihre Inspektionen an den verschiedenen Aufstellorten, während des Zuges und im Anschluss an den Umzug durch. 

Das Festkomitee Kölner Karneval hat die Richtlinien für eine Teilnahme von Pferden und Reitern im Rosenmontagszug verschärft: Genügte bisher ein jährlicher Nachweis von 35 Reitstunden, so muss künftig jeder Reiter einen von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) anerkannten Reiterpass vorlegen. Die FN ist der Dachverband aller Züchter, Reiter, Fahrer und Voltigierer in Deutschland. Auch von allen Kutschern wird ab 2018 ein FN-Kutschenführerschein verlangt. Pferdeführer müssen ebenso einen entsprechenden Qualifikationsnachweis durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung erbringen.

Die größten Neuerungen ergeben sich bei den Standards für die Teilnahme von Pferden: Die FN-Gelassenheitsprüfung, die auf spezielle Erfordernisse abgestimmt ist, wie zum Beispiel das Ertönen von Blaskapellen-Musik oder plötzlich auftauchende Gegenstände, muss ebenso nachgewiesen werden wie alle vorgeschriebenen Impfungen.

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Archivbild

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