Die RheinEnergie modernisiert ihr derzeitiges Trinkwasserpreissystem und gestaltet die Tarifstruktur neu. Dazu hatte sich das Unternehmen bereits im Mai dieses Jahres an Eigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften in Köln, Frechen und Pulheim gewandt, mit der Bitte, Angaben zu Wohn- und Gewerbeeinheiten in Immobilien zu übermitteln. Mit diesen Daten hat die RheinEnergie in den vergangenen Monaten eine zeitgemäße Tarifstruktur entwickelt. Das neue Wasserpreissystem gilt ab dem 1. Januar 2018.

Gründe für die Umstellung

Das derzeitige Wasserpreissystem ist nicht mehr zeitgemäß, da es die tatsächliche Kostenstruktur schon seit langem nicht mehr richtig abbildet. Die Wasserrechnung, die die Kunden heute zahlen, setzt sich zu ca. 20 Prozent aus fixen Preisbestandteilen (Grundpreis) zusammen und zu ca. 80 Prozent aus variablen, mengenabhängigen Preisbestandteilen (Wasserverbrauch). Bei den Kosten der  RheinEnergie für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Trinkwassernetze, Brunnenanlagen und Wasserwerke verhält es sich dagegen genau umgekehrt: Ein Großteil der Kosten entsteht unabhängig von der gelieferten Wassermenge.

Damit belastet das bestehende Preissystem Kunden einseitig und ungleichmäßig: Kunden mit einem hohen Wasserverbrauch – z.B. Familien mit mehreren Kindern – zahlen derzeit besonders viel, obwohl sie durch den höheren Trinkwasserverbrauch keine höheren Infrastrukturkosten verursachen. Sie zahlen über ihre hohen Verbrauchskosten für die Wenignutzer mit. Davon profitieren Geringverbraucher, obwohl diese ebenso die Kosten des Gesamtsystems zur Trinkwasserversorgung mitverursachen.

 

Umstellung ist erlösneutral

Die Schieflage in der Kostenverteilung erschwert Investitionen in die Infrastruktur. Mit der Umstellung ihres Wasserpreissystems verteilt die RheinEnergie die Kosten künftig gerechter und sichert die Zukunftsfähigkeit der Trinkwasserversorgung. Für das Unternehmen ist die Umstellung auf die neue Tarifstruktur erlösneutral.

Das neue Wasserpreissystem

Im neuen Preissystem der RheinEnergie sinkt der Anteil des Mengenpreises (Wasserverbrauch) an der Wasserrechnung auf ca. 50 Prozent, der Anteil des Grundpreises steigt im Gegenzug auf ca. 50 Prozent.

Zudem ändert sich die Bemessungsgrundlage für den Grundpreis: Dieser hängt künftig nicht mehr von der Größe des Wasserzählers ab, sondern von der Art der Gebäudenutzung. Die RheinEnergie unterscheidet dabei zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden (Gewerbe u.a.). Die Grundpreise für Wohngebäude sind nach der Anzahl der sich darin befindenden Wohneinheiten gestaffelt. Um die Kosten möglichst gerecht zu verteilen, hat die RheinEnergie die neuen Grundpreise degressiv mit der zunehmenden Anzahl der Wohneinheiten kalkuliert. Das heißt: Der Grundpreis pro Wohneinheit in größeren Mehrfamilienhäusern fällt etwas niedriger aus als der Grundpreis pro Wohneinheit in kleineren Häusern. Das bildet die tatsächlichen Anteile an den Infrastrukturkosten am besten ab. Die Grundpreise für Nicht-Wohngebäude sind im neuen Tarifsystem nach dem Jahresverbrauch gestaffelt.

Internetseite zur Preissystem-Umstellung

Im Internet hat die RheinEnergie ausführliche Informationen zu ihrem neuen Wasserpreissystem zusammengestellt. Einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog, zahlreiche Preisbeispiele und einen Tarifrechner finden Sie unter rheinenergie.com/trinkwasser.

 

 

 

Quelle: Rhein Energie, Archivbild

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