Der Rat der Stadt Köln hat am Dienstag, 6. Februar 2018, den Erlass einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Durch eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von „Freigängerkatzen“ soll das Elend der frei lebenden Tiere langfristig gemindert werden. Tierschützer, Tierheime und Verwaltung versprechen sich von einer solchen Verordnung langfristig eine Verbesserung des Gesundheitszustandes freilebender Katzen, einen Rückgang ihrer Population und damit letztlich auch eine Entlastung der Tierheime und privater Tierschutzorganisationen. Im Kölner Stadtgebiet werden an 55 Futterstellen täglich rund 700 freilebende Katzen gefüttert. Tatsächlich dürfte die Zahl der freilebenden Katzen bei rund 20.000 liegen. Etwa 80 Prozent müssen tierärztlich versorgt werden. Auf jeden Fall ist – wie in vielen anderen Städten und ländlichen Regionen – eine Zunahme der Population zu verzeichnen.

Tierschützer fangen im Jahr durchschnittlich 1100 Katzen ein, um die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen und bei Bedarf Katzen tierärztlich zu versorgen. Von den eingefangenen Tieren sind etwa 800 Katzen nicht kastriert. Die Katzen werden meistens mit speziellen Lebendfallen eingefangen und anschließend tierärztlich untersucht, kastriert und behandelt. Wenn sie zahm sind, können sie vermittelt werden. Andernfalls werden sie an Ort und Stelle des Einfangens wieder freigesetzt und dort von Tierschützern versorgt. Trotz der durchgeführten Kastrationen nimmt die Überpopulation freilebender Katzen durch eine Vermehrung mit „Freigängerkatzen“ stark zu. Gleichzeitig erhöht sich der Unterbringungsbedarf von Katzen so stark, dass dieser von den Tierheimen und privaten Pflegestellen der Tierschutzvereine nicht befriedigt werden kann. Das Tierheim Dellbrück bringt pro Jahr etwa 500 Katzen unter. Nicht kastrierte Katzen bekommen in der Regel drei Würfe pro Jahr mit bis zu fünf Jungen, so dass sich die Anzahl der Nachkommen rasch potenziert.

Fast alle an den Futterstellen aufgegriffenen Katzen weisen ansteckende und katzentypische Krankheiten auf, die sich wegen der hohen Vermehrungsrate und der fehlenden tierärztlichen Versorgung schnell verbreiten. Neben dem Befall mit Flöhen und Würmern zählen unter anderem Augenentzündungen, Katzenschnupfen, Milben in den Ohren und Virusinfektionen zu den festgestellten Erkrankungen. Die Katzenschutzverordnung verpflichtet Halterinnen und Halter von „Freigängerkatzen“, diese durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung kennzeichnen und gleichzeitig registrieren zu lassen. Fortpflanzungsfähige Katzen dürfen künftig nur dann freien Auslauf haben, wenn sie kastriert sind. Werden nicht kastrierte Katzen aufgegriffen und kann der Halter ermittelt werden, kann er die Auflage erhalten, seine Katze unfruchtbar machen zu lassen. Oftmals können Halter aufgegriffener Katzen wegen deren fehlender Kennzeichnung und Registrierung nicht ermittelt werden. Dann darf durch die Verwaltung oder durch Tierheime und Tierschützer die Kennzeichnung und Registrierung – und bei Bedarf auch die Kastration – durchgeführt oder veranlasst werden. Freilebende Hauskatzen und „Freigängerkatzen“ können von Tierschützern zu diesen Zwecken in Obhut genommen werden. Gleichzeitig schafft die Verordnung Rechtssicherheit für Tierschützer und legitimiert ihre Maßnahmen durch die neue Rechtssicherheit.

 

Nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im einfachen Satz kostet die Kastration eines Katers rund 90 Euro, die einer Katze etwa 150 Euro.

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden des Rates der Stadt Köln hatte die Verwaltung im Januar 2017 beauftragt, eine Katzenschutzverordnung zu erarbeiten und eine Beschlussfassung vorzubereiten. Die Tierschutzvereine Katzenschutzbund Köln e.V., Straßenkatzen Köln e.V., Menschen für Tiere – Tiere für Menschen e.V. Köln-Porz, Kölner Katzenschutz-Initiative e.V. und Tiere in Not e.V. Hürth, die sich gemeinsam seit über 20 Jahren dem Schutz der freilebenden Katzen widmen, haben sich – unterstützt von den Tierheimen in Köln-Dellbrück und Köln-Zollstock – an der Ausarbeitung der Verordnung beteiligt. Dass Kreise und kreisfreie Städte, wie es zuletzt zunehmend der Fall ist, zum Beispiel in Essen und Düsseldorf, im Oberbergischen Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Euskirchen solche Verordnungen zum Schutz der Katzen erlassen, liegt am 2013 geänderten Tierschutzgesetz. Dieses Gesetz ermächtigt Landesregierungen, Rechtsverordnungen zu erlassen, die den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken oder verbieten, wenn dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden bei freilebenden Katzen verhindert werden können. Über die geltende Zuständigkeitsverordnung wiederum hat das Land Nordrhein-Westfalen Kreisordnungsbehörden ermächtigt, entsprechende Verordnungen zu erlassen. Die Katzenverordnung tritt vier Wochen nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Über eine gemeinsame Kampagne mit den Tierschutzvereinen und Tierheimen informiert das Umwelt- und Verbraucherschutzamt anschließend über die Pflichten, freigehende Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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