Für 5 Euro mehr wird Plakette zugeschickt

 

Seit Januar 2008 gibt es die Kölner Umweltzone. Es gelten Beschränkungen für den Autoverkehr, die schrittweise in 2013 und 2014 verschärft wurden. Seit Juli 2014 darf die ausgeschilderte Umweltzone nur noch von abgasarmen Fahrzeugen mit entsprechend gültiger Feinstaubplakette genutzt werden. Da die Verpflichtung zum Anbringen der Feinstaubplakette nach wie vor jährlich von rund 20.000 Fahrzeugnutzern ignoriert wird, wurde im April dieses Jahres vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen festgelegt, dass ab sofort für Verstöße hinsichtlich der Nutzung der Kölner Umweltzone ohne entsprechende Feinstaubplakette, der bundeseinheitlich geltende Bußgeldbetrag in Höhe von 80 Euro erhoben wird.

 

Die bisherige Kölner Regelung eines reduzierten Verwarnungsgeldes für Fahrzeuge, die grundsätzlich die Berechtigung besitzen, jedoch ohne eine grüne Plakette in der Umweltzone angetroffen wurden, ist damit ausnahmslos aufgehoben. Die Stadt Köln bietet bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen an, dass nach Erhalt des Bußgeldbescheides, durch Zahlung von zusätzlich 5 Euro, eine grüne Plakette erworben werden kann. Nach Überweisung des Gesamtbetrages innerhalb der Zahlfrist, wird die Plakette ohne weitere Kosten vom Amt für öffentliche Ordnung übersandt.

 

Quelle: Stadt Köln / Bildquelle: Archiv

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