Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 4. April 2019 hat die Stadt Köln die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) als städtisches Beteiligungsunternehmen mit der Durchführung des Kölner Stadtverkehrs im Wege einer so genannten Direktvergabe bis zum Jahr 2042 beauftragt. Diese Direktvergabe war im Jahr 2017 – wie gesetzlich vorgesehen – im EU-Amtsblatt angekündigt worden, um interessierten Marktteilnehmern rechtliches Gehör zu verschaffen.

Erst nach bereits erfolgter Direktvergabe haben zwei private Busunternehmen aus der Region nun nachträglich ihr Interesse am Betrieb einzelner Linien des Stadtverkehrs bekundet und die Direktvergabe an die KVB gerügt. Noch bevor diese Rügen beantwortet werden konnten, hat eines der Unternehmen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland gestellt.

Die Verwaltung hat die erhobenen Rügen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen und sieht sämtliche Rügen als unbegründet an. Dies wird nun Gegenstand des anhängigen Nachprüfungsverfahrens sein. Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer hat keine aufschiebende Wirkung hat, da der Auftrag bereits vergeben wurde.

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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