Stadt und BB Group erarbeiten Eckpunkte für das Staatenhaus

 

Stadt Köln und der Musical-Produzent und Veranstalter BB Group wollen den Musicalstandort Köln gemeinsam weiter entwickeln. Nach konstruktiven Verhandlungen haben sich beide über zusätzliche Eckpunkte des nahezu ausverhandelten Erbbaurechtsvertrages für die zukünftige Nutzung des Staatenhauses in Köln-Deutz als Musicalstandort verständigt. Die nun vorliegenden Verhandlungsergebnisse bieten die Gelegenheit, einen angemessenen Ausgleich der beiderseitigen Interessen herbeizuführen.

 

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere durch die Verzögerung der Fertigstellung des Opernhauses am Offenbachplatz und die Zwischennutzung durch die Oper von Herbst 2015 bis Mitte 2017, ist die BB Group an die Stadt Köln mit dem Vorschlag herangetreten, von der Befristung des Operninterims bis zum 1. September 2017 Abstand nehmen zu wollen und das Staatenhaus erst dann an BB Group zu übergeben, wenn das Opernhaus am Offenbachplatz fertiggestellt ist. Ein Musicaltheater im Staatenhaus bleibt aber weiterhin das Ziel.

 

Vor diesem Hintergrund eröffnet sich für die Oper eine weitere Option für das Interim, da durch die nun vorliegenden Eckpunkte das Staatenhaus bis zur Fertigstellung der Spielstätte am Offenbachplatz genutzt werden könnte. Hierüber entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 28. Juni 2016. Im Gegenzug bietet sich der BB Group die gewünschte Flexibilität, um auf mögliche externe Veränderungen reagieren zu können. „Die vorliegenden Eckpunkte bieten für beide Partner eine sehr gute Perspektive.“, betont Oberbürgermeisterin Henriette Reker, die sich intensiv für die Kompromisslösung eingesetzt hat. „Ich werte sie als ein klares Bekenntnis der BB Group für ein dauerhaftes Engagement am Musical-Standort Köln. Für die Stadt Köln schaffen sie die Möglichkeit, eine tragfähige Interimslösung für die Oper im Staatenhaus anbieten zu können.“

„Wir sind Köln seit nahezu 30 Jahren als Produzent und Veranstalter von hochwertigem Live Entertainment verbunden und freuen uns darüber, mit der Stadt Köln eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung erarbeitet zu haben.“, kommentiert Ralf Kokemüller, CEO der BB Group, das Verhandlungsergebnis.

 

Die Eckpunkte lauten:

 

– Die Übergabe des Staatenhauses kann jeweils zum 1. August eines jeden Jahres erfolgen. Die Stadt Köln kündigt BB Group die Übergabe mit einer Vorlaufzeit von mindestens 15 Monaten und maximal 18 Monaten verbindlich an. Eine Übergabe zum 1. August 2019 beispielsweise muss der BB Group also bis zum 30. April 2018 mitgeteilt werden.

– Die BB Group ist berechtigt, binnen drei Monaten nach der Ankündigung der Übergabe des Staatenhauses vom Erbbaurechtsvertrag zurückzutreten.

– Kommt es zur Vollziehung des Erbbaurechtsvertrags, so erhält die BB Group einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die verspätete Übergabe des Staatenhauses, der im Wesentlichen der Baukostensteigerung für die fragliche Zeit entspricht.

– Macht die BB Group von dem eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so verzichtet die BB Group als Gegenleistung für das eingeräumte Rücktrittsrecht auf Ersatzansprüche hinsichtlich der bisherigen Projektkosten in Bezug auf das Staatenhaus. Verzögert sich die angekündigte Übergabe des Staatenhauses an die BB Group jedoch über den 1. August 2021 hinaus, so erstattet die Stadt Köln der BB Group pauschal die Projektkosten in Bezug auf das Staatenhaus und erhält im Gegenzug die Rechte an den Planungsleistungen einschließlich der erteilten Baugenehmigung.

 

Quelle: Stadt Köln/Bildrechte: KNJ, Martina Uckermann

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