Die Stadt Köln wird am Tag der Sessionseröffnung, Samstag, 11. November 2017, für die Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot verhängen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Polizei und Stadt Köln hat aufgrund der tragischen Ereignisse im vergangenen Jahr in Nizza und Berlin diese Maßnahme abgestimmt, um die Sicherheit der Feiernden zu erhöhen. Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und ist gültig am 11. November 2017 von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Ab dem 12. November 2017, 00:00 Uhr gilt das allgemeine Sonntagsfahrverbot.

 

Das Lkw-Fahrverbot erfasst den Bereich innerhalb folgender Straßen: Schönhauser

Straße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor –

Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung

Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt

Zoobrücke – einschließlich Rheinuferstraße. Die Einfahrt in den Bereich ist über die Deutzer Brücke und Severinsbrücke nicht möglich. Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfasst. Die Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.

 

Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können beim Amt für öffentliche

Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragt werden. Ein entsprechender Antragsvordruck mit ausführlichen Hinweisen und Erläuterungen ist unter www.stadtkoeln.de veröffentlicht oder kann per Fax 0221 / 221-26130 oder telefonisch 0221 / 22126335 angefordert werden.

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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