Umweltamt weist auf Initiative des Eisenbahn-Bundesamtes hin

 

Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung eines Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Köln ist mit der Hohenzollernbrücke und der Südbrücke für den Schienenverkehr von wesentlicher Bedeutung für regionale und überregionale Ost-West-Verbindungen und der Kölner Hauptbahnhof ist die westliche Drehschreibe des internationalen Schienenfernverkehrs. Da viele Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch das Kölner Stadtgebiet führen und hier Lärmbelastungen mit sich bringen, weist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln auf die Initiative des Eisenbahn-Bundesamtes hin.

 

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes läuft ab sofort bis 25. August 2017. Sie findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet dazu ab sofort unter www.laermaktionsplanung-schiene.de eine Informations- und Beteiligungsplattform an. Eine Beteiligung ist auch per Post möglich: Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230, 14412 Potsdam. Der vom Eisenbahn-Bundesamt vorbereitete Fragebogen ist ebenfalls unter der angegebenen Internetadresse abrufbar oder kann per Post über die oben angegebene Adresse angefordert werden.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.

 

Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de. Außerdem unter https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/ecm- politik/eisenbahnbundesamt/de/home/file/fileId/110/name/Flyer_des_EBA_zur_LAP.pdf

 

Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, gerichtet werden.

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert