Gegen eine 51-jährige Mitarbeiterin des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln hat das städtische Personaldezernat Untersuchungen wegen des Verdachtes der Bestechlichkeit eingeleitet. Die Mitarbeiterin steht im Verdacht, Wohnungszuweisungen an Flüchtlingsfamilien gegen Bargeld in mehreren Fällen in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern eines Kölner Wohnungsbauunternehmens bei der Belegung von Neubauwohnungen vorgenommen zu haben. Die Kölner Polizei hat dazu die Büroräume der Mitarbeiterin im Amt für Wohnungswesen durchsucht.

 

Die Mitarbeiterin wird nunmehr zunächst mit sofortiger Wirkung von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen werden bei Vorliegen der Ermittlungsergebnisse geprüft.

 

Bei der Belegung von Sozialwohnungen prüft die Stadt Köln generell die Belegungsvorschläge der Wohnungsbauunternehmen oder Vermieter dahingehend, ob die vorgesehenen Mieter die formalen Voraussetzungen für den Bezug der in Frage kommenden Wohnung erfüllen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt die Stadt Köln für die vorgesehene Wohnung die Zustimmung. Das Kontrollsystem sieht eine Überprüfung der Belegung nach Bezug der Wohnung vor. Geprüft wird unter anderem, ob die vorgesehenen Personen dort faktisch eingezogen sind und die ursprünglich angegebenen Daten, wie zum Beispiel Personenanzahl etc., nach wie vor vorliegen.

 

Die Verwaltung wird die Vorgänge nach Abschluss der Recherchen zum Anlass nehmen, ihre Maßnahmen zur Verhinderung solcher Vorgänge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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