Lkw-Fahrverbot und Straßensperrungen – Rheinboulevard teilweise nutzbar

Zu den Kölner Lichtern am Samstag, 13. Juli 2019, erwartet die Stadt Köln wieder eine große Zahl an Besuchern. Es kommt zu erheblichen Verkehrseinschränkungen. Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Kölner Verkehrs-Betriebe und die Deutsche Bahn werden ihr Angebot verstärken und zusätzliche Fahrten anbieten. Autofahrerinnen und Autofahrern wird empfohlen, den Messeparkplatz P22 zu nutzen. Nach Möglichkeit sollen auch die P+R Plätze in den Vororten angesteuert werden. Am Deutzer Bahnhof kommt es bei der Abreise erwartungsgemäß zu langen Wartezeiten vor dem Bahnhofsgebäude. Aufgrund der zeitgleich stattfindenden German Dart Masters in der Lanxessarena stehen die Arena-Parkhäuser den Besucherinnen und Besucher der Kölner Lichter nicht zur Verfügung.

Rheinboulevard teilweise geöffnet – Treppenanlage gesperrt

Viele Besucher werden auf dem Rheinboulevard erwartet, die dort trotz der einge-schränkten Sicht auf das Hauptfeuerwerk die Kölner Lichter verfolgen wollen. Der Rheinboulevard wird jedoch nur im oberen Bereich in Köln-Deutz von Zuschauerinnen und Zuschauern genutzt werden können.

Die Einschätzung von Ordnungsamt, Polizei und Berufsfeuerwehr ist gegenüber den Vorjahren unverändert: Die vom Rheinboulevard aus nur eingeschränkte Sicht auf das nördliche Hauptfeuerwerk führt zu Verdichtungen in Bereichen mit besserer Sicht. Es besteht deshalb die Gefahr, dass Personen von den Stufen stürzen. Darüber hinaus sind die Fluchtwege von der Sitztreppe erheblich eingeschränkt. Denn südlich des Rheinboulevards findet auf der Deutzer Werft das traditionelle Schützenfest der Deutzer Schützen statt. Im Norden grenzt der Rheinboulevard unmittelbar an den Brückenkopf der Hohenzollernbrücke und an das anschließende Veranstaltungsgelände. Dadurch ist kein Fluchtweg in diese Richtung möglich. Die Nutzung der Treppenanlage des Rheinboulevards während der Kölner Lichter wird aus diesen Gründen von den Sicherheitsbehörden als problematisch und gefährlich beurteilt.

Aus Sicherheitsgründen ist deswegen nur der obere Bereich des Rheinboulevards inklusive der beiden Bastionen zugänglich. Der Durchgang unterhalb der Deutzer- und Hohenzollernbrücke ist in der Zeit von 15 Uhr bis circa 2 Uhr am Sonntag, 14. Juli 2019, nicht möglich.

 

Straßensperren zu den Kölner Lichtern 

Um die Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, sind verschiedene Straßensperrungen notwendig. In folgenden Bereichen kommt es zu Sperrungen:

Rheinbrücken

Die Südseite der Hohenzollernbrücke ist ab 20 Uhr für Fußgängerinnen, Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer gesperrt. Die Nordseite bleibt bereits ab circa 8 Uhr geschlossen.

Die Deutzer Brücke in Fahrtrichtung Innenstadt wird von circa 20 bis 2 Uhr für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Die in Fahrtrichtung Deutz führenden Fahrspuren der Deutzer Brücke sowie die Mindener Straße werden voraussichtlich ebenfalls ab circa 20 Uhr gesperrt.

Altstadt – Rheinuferstraße und Kunibertsviertel

Die Altstadt wird bei Bedarf zwischen Gürzenichstraße und Am Hof gesperrt, insbesondere sobald die Parkhäuser ausgelastet sind. Die Rheinuferstraße wird in Abhängigkeit vom Zuschaueraufkommen ab spätestens 20 Uhr zwischen Heumarkt/Deutzer Brücke und Elsa-Brändström-Straße gesperrt. Auch die Zufahrt von der Nord-Süd-Fahrt in die Altstadt im Bereich Komödienstraße sowie die Zufahrt in Richtung Breslauer Platz über Maximinenstraße/Turiner Straße sind ab circa 23 Uhr gesperrt. Eine Sperrung der Zufahrten zum Kunibertsviertel wird für den Durchgangsverkehr ab circa 18 Uhr eingerichtet.

Deutz

Der Auenweg wird ab circa 15 Uhr zwischen Ottoplatz und Deutz-Mülheimer Straße gesperrt. Die Zufahrt in die Adam-Stegerwald-Siedlung ist ab den Nachmittag nur noch für Anwohner und Anlieger möglich. Die Ausfahrt von den Bürogebäuden an der Messe und dem Thermalbad ist über den Auenweg in Richtung Deutz-Mülheimer Straße möglich. Im Zeitraum von 24 Uhr bis circa 1.30 Uhr ist dieser Bereich aufgrund der Abreiseströme allerdings nur eingeschränkt befahrbar. Die Mindener Straße wird von circa 20 bis 2 Uhr gesperrt. Dadurch ist die Zufahrt zur Deutzer Brücke in Richtung stadteinwärts erheblich eingeschränkt. Die Zufahrt zum Deutzer Bahnhof über die Opladener Straße ist ebenfalls ab 20 Uhr gesperrt.

Alle Straßensperrungen werden sobald wie möglich wieder aufgehoben. 

 

Fahrverbot für Lastkraftwagen

Wie bereits an Silvester und Karneval wird zu den Kölner Lichtern für die Kölner Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot verhängt. Die Maßnahme wurde gemeinsam mit der Polizei abgestimmt, um die Sicherheit der Teilnehmenden zu erhöhen. Das Fahrverbot gilt von Samstag, 13. Juli 2019, 18 Uhr, bis Sonntag, 14. Juli 2019, 2 Uhr, für  Lastkraftwagen sowie Lastkraftwagen mit Anhängern bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Das Fahrverbot besteht nicht für Busse. Das Fahrverbot gilt linksrheinisch zwischen dem Rheinufer und den Ringen.

Die Grenze der Fahrverbotszone verläuft entlang folgender Straßen: Brückenrampe Severinsbrücke, Tel-Aviv-Straße, Blaubach, Rothgerberbach, Neue Weyerstraße, Hohenstaufenring, Habsburgerring, Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring, Ebertplatz und Theodor-Heuss-Ring. Das Rheinufer ist zwischen der Kreuzung Holzmarkt/Mechtildstraße und der Kreuzung Konrad-Adenauer-Ufer/Theodor-Heuss-Ring für Lkw über 7,5 Tonnen gesperrt. Die genannten Straßen mit Ausnahme der Rheinuferstraße können befahren werden, nur ein Verlassen dieser Straßen in Richtung Innenstadt ist nicht möglich.

Im Rechtsrheinischen verläuft die Grenze entlang folgender Straßen: Mindener Straße, Ottoplatz und Opladener Straße bis zur Einfahrt Tunnel Stadthaus. Ein Befahren dieser genannten Straßen ist nicht möglich. Befahren werden können die Straßen: Justinianstraße, Gotenring und Severinsbrücke. Der Bereich der Siegburger Straße zwischen Teutonenstraße und Mindener Straße sowie die Deutzer Brücke sind für Lkw über 7,5 Tonnen gesperrt.

Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können bis spätestens Freitag, 12.Juli 2019, 12 Uhr, beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln beantragt werden. Ein Antragsvordruck mit Hinweisen und Erläuterungen kann online heruntergeladen, per Fax unter 0221 / 221-26130 oder telefonisch unter 0221 / 221-26335 angefordert werden.

Ordnungsamt im Einsatz – Grillen verboten

Der Ordnungsdienst und der Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung werden am Veranstaltungstag wieder verstärkt vor Ort sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vor allem die Einhaltung des Jugendschutzes, der Gewerbeordnung, des Gaststättengesetzes und der Kölner Stadtordnung im Fokus haben. In diesem Zusammenhang weist das Amt für öffentliche Ordnung noch einmal besonders darauf hin, dass das Grillen im Rheinpark, im Rheingarten und im Bereich des Rheinboulevards  verboten ist. Der Verkehrsdienst wird verstärkt das unsachgemäße Parken ahnden und die Rettungswege freihalten.

Weitere Informationen, insbesondere zum Ausnahmegenehmigungs-Antrag:

https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/auto-und-kfz/lkw-fahrverbot-koelner-innenstadt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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