Umwandlung von Autofahrspuren soll 2020 fast durchgängig umgesetzt werden 

Der Verkehrsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung am 9. Juli 2019 einen weitreichenden Beschluss zur radverkehrsfreundlichen Umgestaltung der Kölner Ringe gefasst. Die Vorlage soll in großen Teilen bereits im Jahr 2020 umgesetzt werden.

„Dieser Beschluss ist das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses und einer guten Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Politik und der Initiative RingFrei sowie dem ADFC“, freute sich Andrea Blome, Beigeordnete für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, über den Kompromisswillen aller beteiligten Akteure.

Die Vorlage sieht dem Grundsatz nach vor, dass auf den mehrspurigen Abschnitten der Kölner Ringe die jeweils rechte Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Dieses Grundprinzip wurde seit Mitte 2018 bereits auf mehreren Abschnitten der Kölner Ringe eingeführt, und zwar am Theodor-Heuss-Ring, am Hohenstaufenring (Pilotstrecke) und auf dem Sachsenring.

Im Jahr 2020 soll dieses Grundprinzip nun auf die nachfolgend genannten Abschnitte der Kölner Ringe übertragen und dort ein zweieinhalb Meter breiter Radfahrstreifen markiert werden:

  • In südlicher Fahrtrichtung auf dem Hansaring ab Erftstraße, auf dem Kaiser-Wilhelm-Ring, dem Hohenzollernring und dem Habsburgerring. Auf Höhe der Einmündung Lindenstraße erfolgt der Anschluss an die in 2018 eingerichtete Pilotstrecke zunächst durch die Einrichtung eines komfortabel breiten Schutzstreifens. Zeitnah soll zudem an der Kreuzung Lindenstraße die Fahrbahn etwas verbreitert werden, um auch dort einen Radfahrstreifen in einer Breite von zweieinhalb Metern zu markieren.
  • In nördlicher Fahrtrichtung ab Sachsenring auf weiten Teilen von Salierring und Hohenstaufenring mit Anschluss an die Pilotstrecke (Beschluss aus Dezember 2017), sowie nördlich der Pilotstrecke auf dem Habsburgerring (im Testbetrieb), auf dem Hohenzollernring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hansaring bis zur Voigteistraße.

 

Folgende Besonderheiten sind auf einzelnen Abschnitten zu berücksichtigen

  • Habsburgerring: Zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener in nördlicher Fahrtrichtung erfolgt die Umnutzung der Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen zunächst im Rahmen der dortigen Großbaustelle im Testbetrieb. An dieser komplexen Kreuzung der Kölner Ringe mit der Ost-West-Achse ist die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung der Verkehrsabläufe gerade in Verbindung mit der hier kreuzenden Stadtbahn relativ groß, daher wird diese Situation beobachtet. Sollten sich aus der einspurigen Führung für den Autoverkehr auf dem Habsburgerring regelmäßig Beeinträchtigungen und Verkehrsgefährdungen durch Rückstau auf die Stadtbahngleise ergeben, soll die zweispurige Führung des Kfz-Verkehrs wiederhergestellt werden.
  • Hansaring: Im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung wird die zweispurige Führung des geradeausfahrenden Kfz-Verkehrs zunächst beibehalten. Im Rahmen der durchgeführten verkehrstechnischen Untersuchung wurde für diesen Bereich festgestellt, dass bei einer Reduzierung auf eine Kfz-Fahrspur mit erheblichen Verkehrsproblemen zu rechnen ist. Es werden jedoch Aufstellflächen für den Radverkehr vor dem rechten Geradeausfahrstreifen und dem Rechtsabbiegefahrstreifen markiert. Radfahrende auf dem Hansaring können wählen, ob sie wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahrbahn benutzen.
  • Salierring: Im Kreuzungsbereich Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung ist die Einrichtung eines zwei Meter breiten Radfahrstreifens neben einer zweispurigen Führung des Kfz-Verkehrs vorgesehen. Im Rahmen der durchgeführten verkehrstechnischen Untersuchung wurde ermittelt, dass bei einspuriger Führung des Kfz-Verkehrs Rückstau bis in den Kreuzungsbereich Am Duffesbach zu erwarten wären.
  • Hohenstaufenring: Zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie am Barbarossaplatz ist in südlicher Fahrtrichtung die Markierung einer Piktogrammkette (mehre Piktogramme in Folge) auf der rechten Fahrspur vorgesehen. Die Führung über den Barbarossaplatz ist Gegenstand gesonderter Untersuchungen im Rahmen des städtebaulichen Masterplans.

Darüber hinaus wurden mit dem Beschluss weitere, umfassende Arbeitsaufträge für die Kölner Ringe formuliert. So wird die Verwaltung beauftragt,

  • die Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Chlodwigplatz auf Grundlage der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer für alle auf der Fahrbahn befindlichen Verkehrsteilnehmenden zu optimieren sowie

 

  • das Parken auf den Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Gegebenheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) beziehungsweise für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend ist zu prüfen, ob durch alternative Beschilderungen und/oder Bodenmarkierungen eine Erhöhung der Akzeptanz der eingerichteten Ladezonen erzielt werden kann.

Mit der Vorlage sind zudem die Weichen für die weitere Förderung des Radverkehrs auf den Ringen im Anschluss an die Umsetzungsstufe 2020 gestellt. Geplant und geprüft werden soll ab 2021 eine Radinfrastruktur auf der Fahrbahn zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz, die Umwandlung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen auf den vom Autoverkehr zweispurig befahrenen Abschnitten des Hansarings sowie ein Radfahrstreifen auf der Abbiegespur vom Salierring in Richtung Neue Weyerstraße. Zudem ist ab 2021 jährlich zu prüfen, ob die zweispurige Führung für den Kfz-Verkehr dort, wo sie zunächst aus verkehrstechnischen Gründen beibehalten wird, weiterhin erforderlich ist. Ziel ist auch in diesen Bereichen einen breiten Radfahrstreifen neben einer Spur für den Kfz-Verkehr anzulegen. Darüber hinaus soll die Sperrung des Zülpicher Platzes für den motorisierten Verkehr straßenverkehrsrechtlich sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der angrenzenden Quartiere sowie der direkten Anliegerinnen und Anlieger untersucht werden. Auch die Verbindungssituation für den Radverkehr am Chlodwigplatz von der Severinstraße zur Merowingerstraße soll überprüft werden. Schließlich wurden die Umplanung und der Umbau aller freilaufenden Rechtsabbieger entlang der Ringe beschlossen. Hierzu wird die Verwaltung gesonderte Vorlagen zur Entscheidung vorlegen.

Zum Hintergrund:

Im Juni 2016 hat der Verkehrsausschuss mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) beschlossen, die Ergebnisse des Workshops „RingFrei“ zur Erhöhung der Attraktivität der Kölner Ringe für den Radverkehr in das RVKI miteinzubeziehen.

In einer ersten Umsetzungsstufe wurde ab Ende 2016 mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf den Kölner Ringen begonnen. Hierfür wurden an den Kreuzungen zwischen Ritterstraße und Maastrichter Straße die Lichtsignalanlagen erneuert. Für die zweite Umsetzungsstufe hat der Verkehrsausschuss im Dezember 2017 fünf Beschlusspunkte gefasst, die bereits umgesetzt wurden beziehungsweise deren Umsetzung vorbereitet wird. Demnächst wird auf den letzten Teilabschnitten der Kölner Ringe Tempo 30 eingeführt.

Mit dem aktuellen Beschluss wird die dritte Stufe zur radverkehrsfreundlichen Neuordnung der Kölner Ringe beschlossen. Damit wird das Ziel erreicht, entlang der Ringe durch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen im Jahr 2020 eine nahezu durchgängige Radverkehrsführung im Bereich der Fahrbahn zu schaffen.

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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