Ordnungsamt entfernt Räder/Rückgabe ab 11. Kalenderwoche möglich

Die Stadt Köln bittet Radfahrende, ihre Räder an den Karnevalstagen so abzustellen, dass niemand gefährdet oder behindert wird. Besondere Hinweise und Beschilderungen an Fahrradständern sollten beachtet und insbesondere die Wege und Aufstellflächen der Karnevalsumzüge freigehalten werden. Fahrräder müssen sonst im Rahmen der Gefahrenabwehr vom Ordnungsamt entfernt und sichergestellt werden.

An Aschermittwoch werden noch nicht alle sichergestellten Fahrräder in der Obhut des Ordnungsamtes sein. Insbesondere Räder, die am Karnevalssonntag, an Rosenmontag und am Veilchendienstag abtransportiert werden müssen, kommen zunächst in die bezirklichen Bauhöfe des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung und werden dort zwischengelagert. Ab Aschermittwoch werden sie im Rahmen der verfügbaren Transportkapazitäten sukzessive dem Ordnungsamt übergeben.

Ab Aschermittwoch können Fahrradbesitzerinnen und -besitzer beim Bürgertelefon der Stadt Köln unter der Rufnummer 115 oder 0221/221-0 anrufen und Angaben zu ihrer Person und zum vermissten Fahrrad machen. Anhand dieser Angaben kann der Ordnungsdienst das Fahrrad in den folgenden Tagen identifizieren und für die Abholung bereitstellen. Je detaillierter die Angaben sind, umso eher kann das Rad gefunden werden. Der Besitzer/die Besitzerin erhält dann eine Benachrichtigung und einen Terminvorschlag zum Abholen. Legitimieren können Bürgerinnen und Bürger sich bei der Abholung zum Beispiel durch einen passenden Schlüssel, den Kaufbeleg oder ein Foto.

Es wird derzeit davon ausgegangen – das ist weitgehend von der Anzahl der sichergestellten Fahrräder abhängig – dass Räder im nennenswerten Umfang ab der 11. Kalenderwoche (ab dem 11. März 2019) nach persönlicher Benachrichtigung abgeholt werden können. Es werden derzeit zwei Ausgabetermine pro Woche eingeplant.

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