Die genauen Folgen für Huawei-Nutzer sind noch nicht absehbar, denn deutlich werden diese erst mit dem Stichtag – dem 19. August. Allerdings wird bereits ein drastischer Wertverlust der Handys prognostiziert.

Rechtsanwalt Markus Mingers erklärt: 

„Verbraucher, die ihre Smartphones erst innerhalb der letzten zwei Wochen online gekauft haben, haben die besten Chancen vom Kaufvertrag zurückzutreten und ihr Geld zurückzubekommen.“ Ihnen bleibe die Möglichkeit, ohne eine Begründung, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Falls es in den AGBs ausdrücklich geregelt ist, können auch Verbraucher, die ihr Smartphone bereits vor Monaten gekauft haben, ihr Widerrufsrecht anwenden.

„Alternativ bleibt noch die Möglichkeit mithilfe des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB vom Vertrag zurückzutreten“, erklärt der Rechtsexperte. Jedoch wird in diesem Fall vorausgesetzt, dass sich die Umstände, die Grundlage des Vertrags geworden sind, sich schwerwiegend verändert haben und das Festhalten am Vertag dem Verbraucher nicht zugemutet werden kann. Hier ist ein Rücktritt noch bis spätestens drei Jahre nach dem Kauf möglich.

Zwar plant Huawei die Verbraucher weiterhin mit Sicherheitsupdates zu versorgen, die Google Android monatlich einmal zur Verfügung stellt. Hier wären jedoch keine neuen Android-Updates enthalten. Laut Verbraucherzentrale werden somit alle Huawei-Nutzer bei der nächsten großen Aktualisierung auf Android Q nicht die Möglichkeit haben, sich dieses herunterzuladen.

 

 

 

 

 

 

 

Text – und Bildquelle: Schick Media, Fotocredit: Shutterstock

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