Verfahren gegen Tianjin Quanjian

Der Welt-Fußballverband FIFA ist am 7. Dezember 2018 der Klage von Anthony Modeste gegen seinen früheren Verein Tianjin Quanjian FC teilweise gefolgt und hat Zahlungsansprüche von Modeste anerkannt. Schadenersatzansprüche wurden weder Anthony Modeste noch dem chinesischen Club zugesprochen. Eine Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.

Modestes Anwalt Dr. Markus Buchberger sagt: Die FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten hat dem Spieler diejenigen offenen Zahlungsansprüche zugesprochen, die er zum Anlass seiner Kündigung genommen hat. Gleichzeitig sieht die angerufene Instanz aber keinen Anlass dazu, ihm Schadenersatz zuzusprechen. Uns liegt noch keine Begründung vor, so dass die Entscheidung für uns auch deshalb noch nicht nachvollziehbar ist. Fest steht aber, dass die Möglichkeit besteht, die Entscheidung vor dem nun zuständigen Court of Arbitration for Sport (CAS), Lausanne anzugreifen.“

In das Verfahren zwischen Anthony Modeste und Tianjin Quanjian FC ist der 1. FC Köln nicht involviert. Jedoch hatte die FIFA das Registrierungsverfahren für eine Spielgenehmigung von Anthony Modeste für den 1. FC Köln zuletzt ausgesetzt.

FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle sagt: „Wir werden nun sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen die Entscheidung der FIFA auf das Verfahren über die Erteilung der Spielberechtigung hat.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Text – und Bildquelle: 1. FC Köln

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert