Neue Verkehrsregelung wird ab 22. August 2019 umgesetzt 

Ab kommenden Donnerstag, 22. August 2019, wird in der Kölner Innenstadt sowie in Teilen von Deutz und Mülheim eine Durchfahrtverbotszone für Lastkraftwagen (Lkw) mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in Kraft gesetzt. Damit aktiviert die Stadt eine weitere Maßnahme aus der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln, durch die eine deutliche Entlastung der Innenstadtbereiche vom Lkw-Verkehr zu erwarten ist.

Die Vorbereitungen zur Einrichtung der Zone können bis zum kommenden Mittwoch abgeschlossen werden. Am Donnerstag wird der städtische Bauhof sukzessive die bis dahin noch verhüllten Verbotsschilder sichtbar machen. Es ist davon auszugehen, dass diese Arbeiten den ganzen Tag in Anspruch nehmen. Die Schilder gelten jeweils ab dem Zeitpunkt, ab dem sie sichtbar sind.

Bereits mit Offenlage der Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2019 hatten die Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln) und Vertreterinnen und Vertreter der Logistikbranche ihre Bedenken bezüglich der Zone, insbesondere der Einbeziehung der Rheinuferstraße, und damit verbundener Umwegfahrten geäußert. In ihrer Abwägung kam die Bezirksregierung Köln jedoch zu dem Ergebnis, dass eine Lkw-Durchfahrtverbotszone einschließlich der Rheinuferstraße einzuführen ist.

In einem heutigen Treffen (19. August 2019) bei der IHK Köln haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Logistikbranche, der Bezirksregierung Köln und der Stadtverwaltung zur Lkw-Durchfahrtsverbotszone ausgetauscht. Es wurde vereinbart, dass man bezüglich des Lkw-Durchfahrtverbots in engem Austausch bleibt. So soll in den kommenden Wochen die Situation der Betroffenen, beispielsweise zur Anzahl der Fahrten und zu den Schadstoffklassen der Lkw, konkret ermittelt werden. Auf dieser Grundlage kann dann gegebenenfalls über Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für den kombinierten Verkehr (Verknüpfung Lkw mit Bahn- und Schiffsverkehr), diskutiert werden.

Die Durchfahrtverbotszone befindet sich linksrheinisch im Gebiet zwischen Innere Kanalstraße, Universitätsstraße, Weißhausstraße, Am Vorgebirgstor und Rheinufer (alle genannten Straßen bleiben auch für schwere Lkw befahrbar). Rechtsrheinisch erstreckt sich die Transitverbotszone auf den Bereich zwischen Mülheimer Brücke, Bergischer Ring, Pfälzischer Ring, Deutz-Mülheimer Straße, Justinianstraße, Östliche Zubringerstraße, Deutzer Ring und Rheinufer. Auch diese genannten Straßen bleiben für schwere Lkw befahrbar. Das ab 22. August 2019 geltende Transitverbot gilt für alle Lkw über 7,5 Tonnen, ausgenommen ist der Anlieferverkehr innerhalb der Zone. Ausweichrouten für Lkw-Transitverkehre befinden sich auf dem übergeordneten Straßennetz.b Weitere Informationen stehen auf den Internetseiten der Stadt Köln zur Verfügung:

www.stadt-koeln.de/verkehr

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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