In den letzten Wochen und Monaten mehren sich die Anzeigen von Diebstählen auf den Kölner Friedhöfen. Metalldiebe entwenden hierbei immer wieder Grabschmuck und andere Gegenstände aus Metall. Betroffen sind derzeit Friedhöfe im linksrheinischen Kölner Norden und im näheren Umland. Die Diebstähle ereignen sich in der Regel nachts, hierbei schrecken die Täter auch nicht davor zurück, verschlossene Friedhofstore aufzubrechen.

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Die Stadt Köln hat Strafanträge wegen Hausfriedensbruchs, bei Beschädigung von städtischem Eigentum, beispielsweise aufgebrochenen Toren, zusätzlich auch wegen Sachbeschädigung gestellt. Bei der Entwendung von Grabschmuck oder Beschädigungen am Grab müssen die Grabnutzungsberechtigten selbst Strafanzeige bei der Polizei stellen, da die Stadt Köln in diesen Fällen formal nicht geschädigt ist. Die Polizei ist über die Diebstahlserie informiert.

 

Angesichts der Häufung dieser Vorfälle hat die Friedhofsverwaltung einen professionellen Wachdienst mit der Bestreifung der Friedhöfe beauftragt. Er hat seine Tätigkeit am 20. Oktober 2017 aufgenommen. Bereits in der Nacht vom 20. auf den 21. Oktober 2017 konnte so ein erneuter Einbruch auf dem Nordfriedhof vereitelt werden. Die Bestreifung der Friedhöfe wird bis auf weiteres fortgesetzt. Manfred Kaune, Leiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, verurteilt die Diebstähle auf das Schärfste: „Das ist ein absoluter Tabubruch! Wir sind dankbar für jeden Hinweis, der zur Ergreifung der Täter führt.“

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Hinweise nimmt die Friedhofsverwaltung unter den Rufnummern (0221) 221-25108 (Herr Haake) und (0221) 221-25124 (Frau Schneider) sowie die Kölner Polizei unter der Rufnummer (0221) 229-0 entgegen.

 

Die Stadt Köln unterhält 55 Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von rund 484 Hektar, dies entspricht 4.840.000 Quadratmetern. Nach dem Kommunalabgabengesetz NRW ist die Stadt Köln verpflichtet, alle anfallenden Kosten zur Unterhaltung der Gräber auf den

Friedhöfen den Inhabern der Nutzungsrechte in Rechnung zu stellen. Eine lückenlose Überwachung aller Friedhöfe außerhalb der städtischen Dienstzeiten beziehungsweise außerhalb der Friedhof-Öffnungszeiten wäre allenfalls durch einen Schichtdienst der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder einen privaten Wachdienst möglich. Das würde zu einem erheblichen Kostenanstieg führen, der wiederum über die Grabgebühren zu finanzieren wäre.

 

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