ARD und Film- und Medienstiftung NRW loben den Preis in Zusammenarbeit mit der  Stadt Wuppertal aus 

Am 1. August endet die Bewerbungsfrist für den mit 5.000 Euro dotierten Deutschen Kinderhörspielpreis, den die ARD gemeinsam mit der Film- und Medienstiftung NRW und in Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal jährlich ausschreibt. Ziel des Preises ist es, den besten Originalstoff oder die beste Adaption für Kinderhörspiele zu würdigen und damit auf dem unübersichtlichen Markt von Hörspielproduktionen für die Jüngsten ein Qualitätsbewusstsein zu schaffen. 2017 ging der Preis an Angela Gerrits für „Die Nanny-App“, eine Produktion des hr und BR.

Der diesjährige Deutsche Kinderhörspielpreis wird am 10. November 2018 bei den ARD Hörspieltagen in Karlsruhe vergeben. Die Kulturradios der ARD werden die Preisverleihung live übertragen. Einreichen können die Landesrundfunkanstalten der ARD sowie DRadio, der ORF und SRF. Ebenso sind Verlage, Autoren und andere Hörspielproduzenten aufgefordert, ihre Hörspiele einzureichen. Bedingung ist, dass die eingereichten Werke bereits veröffentlicht bzw. gesendet wurden oder einen festen Sende- bzw. Veröffentlichungstermin bis zum 31. Dezember 2018 nachweisen können. Produktionen, die vor dem 1. Juli 2017 erschienen sind, sind nicht zugelassen. Jeder Einreicher darf nur eine Produktion mit einer maximalen Länge von 90 Minuten in Form einer CD zum Wettbewerb einsenden. Einzelne Folgen von Hörspielserien sind ausdrücklich zugelassen. Die Einreichung einer Serienfolge schließt jedoch die Einreichung anderer Folgen der Serie aus.

 

Die kompletten Ausschreibungsunterlagen können unter www.filmstiftung.de heruntergeladen werden.

 

Einreichungen bitte an:

Bayerischer Rundfunk

RadioMikro

Deutscher Kinderhörspielpreis

Senada Wientges

80300 München

Mail: senada.wientges@br.de mit dem Betreff „Kinderhörspielpreis 2018“

 

 

 

Quelle: Film- und Medienstiftung NRW, Archivbild

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