Die Sozial-Betriebe-Köln mit ihren sechs Seniorenzentren im Kölner Stadtgebiet stehen derzeit im Mittelpunkt der lokalen und überregionalen Berichterstattung über die sogenannte „BingoPosse“.  Fakt ist, dass es sich bei einem Bingo-Spiel, bei dem ein Geldeinsatz getätigt wird und das in öffentlichem Rahmen stattfindet, tatsächlich um ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel handelt. Nachdem die SBK durch einen Zufall Ende 2017 erfuhren, dass diese Vorschrift auch für Spiele mit minimalem Einsatz und Kleingewinnen gilt, hat das Unternehmen das Genehmigungsverfahren umgehend eingeleitet und seine Bingo-Veranstaltungen solange ausgesetzt.  Mittlerweile haben die SBK von der Stadt Köln eine bis Ende März 2018 gültige Genehmigung zur Durchführung der Bingo-Veranstaltungen erhalten. Für eine langfristige Genehmigung ist die Bezirksregierung zuständig – hier läuft aktuell das Genehmigungsverfahren.

 

Die nächste große öffentliche Bingo-Veranstaltung im SBK-Festsaal in Riehl (Boltensternstraße 16, 50735 Köln) findet am 6. Februar 2018 statt (ab 14 Uhr Einlass/Kaffee & Kuchen, 15 Uhr Start Bingo). Aufgrund von Karnevalsveranstaltungen ist eine frühere Wiederaufnahme der Bingo-Nachmittage im Festsaal leider nicht möglich. Die SBK möchten noch einmal darauf hinweisen, dass nicht übereifrige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im eigenen Unternehmen oder bei den Ordnungsbehörden die Diskussion um das Bingo ausgelöst haben, sondern dass diese auf die kurios anmutende Rechtslage zurückzuführen ist. SBK-Geschäftsführerin Gabriele Patzke: „Wir waren zunächst selbst überrascht und auch ein wenig amüsiert, als wir auf die Rechtslage hingewiesen wurden. Nach Prüfung mussten wir allerdings feststellen, dass die Vorgaben tatsächlich auch für uns und im Übrigen natürlich auch für alle anderen Anbieter, die einen Geldeinsatz bei ihren Bingo-Veranstaltungen erheben, gelten. Nachdem uns dies klar war, haben wir von unserer Seite alles dafür getan, rasch und unbürokratisch eine möglichst langfristige Genehmigung für unsere Veranstaltungen zu erhalten.“

 

Die unterschiedlichen Bingo-Angebote der einzelnen SBK-Seniorenzentren erfreuen sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern – darunter auch Externe aus den jeweils umliegenden Stadtteilen – großer Beliebtheit. Der besondere Reiz oder „Nervenkitzel“ des Spiels rührt auch daher, dass die Seniorinnen und Senioren einen kleinen Beitrag ihres eigenen Geldes (0,50 – 1,00 €) einsetzen. Das unterscheidet Bingo auch von den zahlreichen anderen, unentgeltlichen Freizeitangeboten der SBK. (Die kostenlosen Bingospiele, die auch in Pflegeheimen der SBK angeboten werden, sind im Übrigen nicht genehmigungspflichtig.) Die Sozial-Betriebe-Köln hoffen, dass hiermit alle Irritationen rund um die sogenannte „BingoPosse“ ausgeräumt sind und die überregionale Diskussion ggf. dazu führt, dass die derzeitig geltenden Vorschriften überarbeitet und vereinfacht werden.

 

 

 

Quelle. Stadt Köln, Archivbild

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