Erhöhung der Abfallgebühren seit 2000 unter dem Verbraucherpreisindex

Nachdem die Abfallgebühren seit Privatisierung von Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Jahr 2000 zehn Mal und die Straßenreinigungsgebühren sieben Mal nicht erhöht wurden, müssen sich die Kölnerinnen und Kölner für 2018 auf Gebührenerhöhungen einstellen. Konkret lautet der Vorschlag, zur Deckung der Kosten die Abfallgebühren im Durchschnitt um 2,29 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren geringfügig im Durchschnitt um 0,77 Prozent zu erhöhen. In seiner letzten Sitzung im Jahr am 19. Dezember 2017 wird der Rat der Stadt Köln über die beiden Satzungen entscheiden.

 

Für die zu erwartende Erhöhung der Abfallgebühren 2018 sind folgende Einflussgrößen ausschlaggebend: Kostensteigernd gegenüber dem Vorjahr wirken sich vor allem die Ausweitung von Leistungen im Bereich Littering, also die Beseitigung wilden Mülls, sowie die Berücksichtigung neuer Leistungen ab 2018 (Grillaschebehälter und Erhöhung der Reinigungsleistung für Straßenpapierkörbe) aus. Zudem trägt die Entleerungsentwicklung der Biotonnen mit einem Zuwachs von 4 Prozent zur Kostensteigerung bei. Wesentliche Gründe der zu erwartenden, jedoch geringfügigen Gebührenerhöhung für die Straßenreinigung 2018 liegen zum einen in den zusätzlichen Leistungen in Form einer Reinigung der Radwege einschließlich Winterdienst sowie der Reinigung von Sicherheitsstreifen an Fahrbahnen. Zum anderen erhöhen sich die Logistik-Entgelte um 1,85 Prozent. Insbesondere kostenmindernd hingegen wirkt sich die Berücksichtigung einer Überdeckung aus dem Ergebnis aus Vorjahren aus.

 

Die Kölner Abfall- und Straßenreinigungsgebühren haben sich in den vergangenen Jahren moderat entwickelt. Beobachtet man die Gebührenentwicklung seit Privatisierung der Abfallwirtschaft im Jahr 2000 bis heute, also über einen Zeitraum von 18 Jahren, so wurden

  • die Straßenreinigungsgebühren nur zehnmal und – die Abfallgebühren sogar nur siebenmal erhöht.
  • Die Verbraucherpreise sind seit dem Jahr 2000 um durchschnittlich 1,47 Prozent pro Jahr gestiegen.
  • Die Abfallgebühren sind im selben Zeitraum lediglich um durchschnittlich 1,45 Prozent, die Straßenreinigungsgebühren nur um durchschnittlich

1,5 Prozent pro Jahr gestiegen.

 

  • Der Vergleich der Gebührenentwicklungen mit dem Verbraucherpreis zeigt also, dass die Abfallgebühren durchschnittlich um 0,02 Prozent weniger gestiegen sind und die Straßenreinigungsgebühren um nur 0,03 Prozent mehr gestiegen sind als die Verbraucherpreise. Bei den Straßenreinigungsgebühren wurde zudem der Leistungsumfang in den vergangenen Jahren deutlich erweitert, in dem aus Gründen der Stadtsauberkeit die Reinigung von Mittelalleen sowie Straßenbegleitgrün und Wildkrautentfernung jetzt über Straßenreinigungsgebühren finanziert werden. Zudem werden neue Leistungen wie die Reinigung von Radwegen einschließlich Winterdienst und von Sicherheitsstreifen an Fahrbahnen aufgenommen. Ein Großteil der Abfallgebühren (47 Prozent in 2018) finanziert abfallwirtschaftlich und umweltpolitisch gewollte Zusatzleistungen, die nicht die eigentliche Hausmüllentsorgung betreffen. Für viele dieser Leistungen fällt in anderen Kommunen eine separate Gebühr an.

Zu diesen Zusatzleistungen in Köln gehören (siehe Anlage „Leistungen in der Hausmüllgebühr 2018“):

–        die Bereitstellung einer gebührenbefreiten Bio-Tonne, die kostenlose Abgabemöglichkeit von Grünschnitt und das kostenlose Abholen von Weihnachtsbäumen

–        die Bereitstellung von gebührenbefreiten blauen Papiertonnen sowie erweiterten Wertstofftonnen

–        die Unterhaltung von zwei Müllumlade-Stationen, zwei Wertstoffcentern und drei Betriebshöfen

–        die kostenlose Abgabemöglichkeit von umweltgefährdenden Abfällen (unter anderem bei Schadstoffmobilen)

–        die kostenlose Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (zum Beispiel Abholen von Großgeräten, Abgabemöglichkeit von Kleingeräten bei den Schadstoffmobilen)

–        die Beseitigung von wildem Müll im öffentlichen Straßenraum

–        die kostenlose Abfuhr von Sperrmüll

–        die Installierung und Entleerung der Straßenpapierkörbe –  Anbringung von Hundekottütenspendern.

 

Zu den Abfallgebühren im Einzelnen

Nach den neuen Satzungen wären 2018 im Teilservice (Abfallbehälter selbst auf die Straße stellen) zu zahlen:

–        für eine 60-Liter-Tonne 303,11 Euro (vorher 296,41 Euro)

–        für eine 120-Liter-Tonne 480,77 Euro (vorher 469,95 Euro)

–        für eine 240-Liter-Tonne 843,17 Euro (vorher 823,71 Euro)

Im Vollservice (Abfallbehälter wird aus dem Keller oder Hof geholt) würden 2018 folgende Gebühren anfallen:

–        für eine 60-Liter-Tonne 348,11 Euro (vorher 340,69 Euro)

–        für eine 120-Liter-Tonne 537,97 Euro (vorher 526,24 Euro)

–        für eine 240-Liter-Tonne 902,05 Euro (vorher 881,64 Euro)

–        für einen 500-Liter-Behälter 1.774,77 Euro (vorher 1.734,78 Euro)

–        für einen 770-Liter-Behälter 2.236,88 Euro (vorher 2.185,98 Euro)  –           für einen 1.100-Liter-Behälter 3.044,58 Euro (vorher 2.974,11 Euro).

 

Zu den Straßenreinigungsgebühren

Die vorgesehenen Änderungen je Frontmeter pro Jahr sollen 2018 betragen (in Klammern Beträge für 2017):

–        Hauptstraßen 2,74 Euro (2,66 Euro)

–        Hauptstraßen mit besonderem Reinigungsaufwand 8,49 Euro (8,69 Euro)

–        Anliegerstraßen 4,46 Euro (4,32 Euro)

–        Anliegerstraßen mit besonderem Reinigungsaufwand 10,07 Euro (10,31 Euro)

–        Gehwege 6 Euro (6,12 Euro)

–        Fußgängerzonen 8,18 Euro (8,53 Euro)

–        Fußgängerzonen mit besonderem Reinigungsaufwand 9,70 Euro (10,13 Euro).

 

Beispielrechnungen zu den Erhöhungen der Gebühren 2018

Was bedeutet die Erhöhung der Abfallgebühren um durchschnittlich 2,29 Prozent konkret für eine vierköpfige Familie?  

Ausgehend von dem Mindestbehältervolumen für Restmüll von 20 Liter pro Person und Woche, das heißt einer 80-Liter-Restmülltonne, zahlt eine 4-köpfige Familie:

  • für den Teilservice (Tonne wird zur Leerung selbst an die Straße gestellt)

359,97 EURO in 2018 gegenüber 352,00 Euro in 2017 und

 

  • für den Vollservice (Tonne wird aus dem Keller/Hof geholt) 409,03 Euro in 2018 gegenüber 400,27 Euro in 2017.

Die Mehrbelastungen für das Jahr 2018 betragen somit 7,97 Euro für den Teilservice und 8,76 Euro für den Vollservice.

Was bedeutet die geringfügige Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 0,77 Prozent konkret für eine vierköpfige Familie?

 

Ausgehend von einem Grundstück mit 20 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne besonderen Reinigungsaufwand (Anzahl der Bewohner ist hier nicht relevant) betragen die

Straßenreinigungsgebühren 54,80 Euro für 2018 gegenüber 53,20 Euro für 2017.  Es ergibt sich somit eine Mehrbelastung von 1,60 Euro für das Jahr 2018.

 

Wie summiert sich die Mehrbelastung in Euro pro Jahr für Abfallentsorgung und Straßenreinigung?

 

Ausgehend von den beiden vorgenannten Beispielen summieren sich die Gebühren für

Straßenreinigung und Abfallentsorgung für eine vierköpfige Familie

 

  • 2018 auf 414,77 Euro (Teilservice) und 463,83 Euro (Vollservice).
  • 2017 auf 405,20 Euro (Teilservice) und 453,47 Euro (Vollservice)

 

Die Mehrbelastung für Abfallentsorgung und Straßenreinigung beträgt somit insgesamt 9,57 Euro (Teilservice) beziehungsweise 10,36 Euro (Vollservice) pro Jahr.

Anlage:

 

  • Entwicklung der Hausmüll- und Straßenreinigungsgebühren 2000 bis 2018
  • Leistungen in der Hausmüllgebühr 2018.

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

 

 

 

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