koelnabfallgebuehren2017_01 koelnabfallgebuehren2017Erhöhungen der Abfallgebühren seit 2000 unter dem Verbraucherpreisindex

 

Nachdem die Abfallgebühren seit Privatisierung von Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Jahr 2000 zehn Mal und die Straßenreinigungsgebühren sieben Mal nicht erhöht wurden, müssen sich die Kölnerinnen und Kölner für 2017 auf Gebührenerhöhungen einstellen. Konkret lautet der Vorschlag, die Abfallgebühren im Durchschnitt um 1,75 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren im Durchschnitt um 5,32 Prozent zu erhöhen. In seiner letzten Sitzung im Jahr am 20. Dezember 2016 wird der Rat der Stadt Köln über die beiden Satzungen entscheiden.

 

Insbesondere die Erhöhung der Preise für die Restmüllverbrennung um rund 6 Prozent wegen wegbrechender Energieerlöse sowie die Erweiterung des Leistungsumfanges bei der Sauberkeit öffentlicher Flächen wirken sich kostensteigernd auf die Abfallgebühren 2017 aus. Wesentliche Gründe der zu erwartenden Gebührenerhöhungen für die Straßenreinigung liegen zum einen im Wegfall einer Überdeckung im Vergleich zum Vorjahr und in den mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) vereinbarten Preisgleitklauseln. Zum anderen sind die Leistungen der Straßenreinigung bei der Wildkrautbeseitigung und der Reinigung des Straßenbegleitgrüns erweitert worden.

 

Aus dem Vergleich mit dem Verbraucherpreisindex geht hervor, dass seit 2000 die Erhöhung der Abfallgebühren durchschnittlich um 0,1 Prozent weniger gestiegen sind und die Straßenreinigungsgebühren um nur 0,04 Prozent mehr gestiegen sind als die Verbraucherpreise. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 2007 bei den Gebühren sowohl für die Abfallentsorgung als auch für die Straßenreinigung eine Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent kompensiert werden musste. Bei den Straßenreinigungsgebühren wurde zudem der Leistungsumfang in den vergangenen Jahren deutlich erweitert, in dem aus Gründen der Stadtsauberkeit die Reinigung von Mittelalleen sowie Straßenbegleitgrün und Wildkrautentfernung jetzt über Straßenreinigungsgebühren finanziert werden.

 

Zu den Abfallgebühren im Einzelnen

 

Nach den neuen Satzungen wären 2017 im Teilservice (Mülltonne selbst auf die Straße stellen) zu zahlen:

 

Für eine 60-Liter-Tonne               296,41 Euro (vorher 295,85 Euro)

Für eine 120-Liter-Tonne              469,95 Euro (vorher 468,78 Euro)

Für eine 240-Liter-Tonne              823,71 Euro (vorher 818,54 Euro)

 

 

Im Vollservice (Mülltonne wird aus dem Keller oder Hof geholt) würden 2017 folgende Gebühren anfallen:

 

Für eine 60-Liter-Tonne               340,69 Euro (vorher 339,48 Euro)

Für eine 120-Liter-Tonne              526,24 Euro (vorher 524,25 Euro)

Für eine 240-Liter-Tonne              881,64 Euro (vorher 875,65 Euro)

Für einen 500-Liter-Behälter                   1.734,78 Euro (vorher 1.645,51 Euro)

Für einen 770-Liter-Behälter                   2.185,98 Euro (vorher 2.060,11 Euro)

Für einen 1.100-Liter-Behälter       2.974,11 Euro (vorher 2.834,40 Euro)

 

Ein Großteil der Abfallgebühren (rund 45,4 Prozent in 2017) finanziert abfallwirtschaftlich und umweltpolitisch gewollte Zusatzleistungen, die nicht die eigentliche Hausmüllentsorgung betreffen. Für viele dieser Leistungen fällt in anderen Kommunen eine separate Gebühr an.

 

Zu diesen Zusatzleistungen gehören in Köln:

 

–      die Bereitstellung einer gebührenbefreiten Bio-Tonne, die kostenlose Abgabemög lichkeit von Grünschnitt und das kostenlose Abholen von Weihnachtsbäumen

–      die Bereitstellung von gebührenbefreiten blauen Papiertonnen sowie erweiterten Wertstofftonnen

–      die Unterhaltung von zwei Müllumlade-Stationen, zwei Wertstoffcentern und drei Betriebshöfen

–      die kostenlose Abgabemöglichkeit von umweltgefährdenden Abfällen (u.a. bei Schadstoffmobilen)

–      die kostenlose Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (z.B. Abholen von Großgeräten, Abgabemöglichkeit von Kleingeräten bei den Schadstoffmobilen)

–      die Beseitigung von wildem Müll im öffentlichen Straßenraum

–      die kostenlose Abfuhr von Sperrmüll

–      die Entleerung der Straßenpapierkörbe

–      Anbringung von Hundekottütenspendern.

 

Daneben verursachten zwischen 2004 und 2014 weitere abfallwirtschaftlich und umweltpolitisch notwendige Zusatzleistungen Gebührenerhöhungen von mittlerweile über 30 Prozent.

 

Zu den Straßenreinigungsgebühren

 

Die vorgesehenen Änderungen je Frontmeter pro Jahr sollen 2017 betragen (in Klammern Beträge für 2016):

 

Hauptstraßen                                                         2,66 Euro (2,52)

Hauptstraßen mit besonderem Reinigungsaufwand          8,69 Euro (8,25)

Anliegerstraßen                                                       4,32 Euro (4,10)

Anliegerstraßen mit besonderem Reinigungsaufwand       10,31 Euro (9,79)

Gehwege                                                               6,12 Euro (5,82)

Fußgängerzonen                                                      8,53 Euro (8,09)

Fußgängerzonen mit besonderem Reinigungsaufwand      10,13 Euro (9,61)

 

 

Beispielrechnungen zu den Erhöhungen der Gebühren 2017

 

Was bedeutet die Erhöhung der Abfallgebühren um durchschnittlich 1,75 Prozent konkret für eine vierköpfige Familie?

 

Ausgehend von dem Mindestbehältervolumen für Restmüll von 20 Litern pro Person und Woche, d. h. einer 80-L-Restmülltonne, zahlt eine 4-köpfige Familie

– für den Teilservice (Tonne wird zur Leerung selbst an die Straße gestellt) 352 Euro in 2017 gegenüber 346,44 Euro in 2016 und

– für den Vollservice (Tonne wird aus dem Keller/Hof geholt) 400,27 Euro in 2017 gegenüber 394,02 Euro in 2016.

 

Was bedeutet die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 5,32 Prozent konkret für eine vierköpfige Familie?

 

Ausgehend von einem Grundstück mit 20 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne besonderen Reinigungsaufwand (Anzahl der Bewohner ist hier nicht relevant) betragen die Straßenreinigungsgebühren 53,20 Euro für 2017 gegenüber 50,40 Euro für 2016.

 

Wie summiert sich die Mehrbelastung in Euro pro Jahr für Abfallentsorgung und Straßenreinigung?

 

Ausgehend von den beiden vorgenannten Beispielen summieren sich die Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung für eine vierköpfige Familie

– 2017 auf 405,20 Euro (Teilservice) und 453,47 Euro (Vollservice) und zum Vergleich: 2016 auf 396,84 Euro (Teilservice) und 444,42 Euro (Vollservice).

Die Mehrbelastung für Abfallentsorgung und Straßenreinigung beträgt somit insgesamt 8,36 Euro (Teilservice) bzw. 9,05 Euro (Vollservice) pro Jahr.

 

Text- und Bildquelle: Stadt Köln, Bildquelle/Teaser: KNJ/Copyright: Martina Uckermann

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