Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau ruft auf, Impfschutz überprüfen zu lassen

Das Gesundheitsamt der Stadt Köln erhält weiterhin vermehrt Meldungen zu Masernfällen – insbesondere bei Erwachsenen, aber auch bei Kindern. Die Altersspanne reicht vom Säuglingsalter (sechs Monate) bis zum Seniorenalter (62 Jahre). Seit Anfang des Jahres 2018 bis zum heutigen Dienstag, 5. Juni 2018, liegen dem Gesundheitsamt 90 bestätigte Meldungen vor. Im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres waren es neun. Die Meldungen sind auf das gesamte Stadtgebiet verteilt. Es sind vermehrt Fälle in den Stadtbezirken Ehrenfeld und Neuehrenfeld festgestellt worden. Seit einer Woche gibt es aber auch vermehrt Meldungen aus dem Rechtsrheinischen. Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau betont: „Masern sind extrem ansteckend und keine harmlose Kinderkrankheit. Nur zwei Impfungen bieten Schutz gegen Masern. Überprüfen Sie jetzt unbedingt Ihre Impfausweise und holen Sie fehlende Impfungen nach. Schützen Sie Ihre Kinder, sich selbst und unsere Stadt.“

Masernsituation in Europa und weltweit

Zurzeit wird nicht nur in Köln, sondern auch im übrigen Deutschland und in Europa ein gehäuftes Auftreten von Masern beobachtet. Länder mit besonders häufigen Masernfällen sind Bulgarien, Griechenland, Italien, Rumänien, Zypern, gefolgt von Frankreich, Irland und Tschechien. Masern treten aber auch in vielen anderen Ländern außerhalb Europas auf. Bürgerinnen und Bürger sollten sich vor einer Reise über die Situation ihres jeweiligen Reiselandes und mögliche Impfungen informieren.

Masern: keine harmlose Kinderkrankheit, gerade für Erwachsene gefährlich Masern sind eine ernstzunehmende Erkrankung, die durch Viren hervorgerufen wird. Dabei handelt es sich nicht um eine harmlose Kinderkrankheit. Masern können zu erheblichen Komplikationen und Spätfolgen führen. Masern beginnen in der Regel mit hohem Fieber, Husten, Schnupfen. Innerhalb einiger Tage bildet sich ein Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich über den ganzen Körper aus. Wenn sich die Beschwerden nach acht Tagen nicht lindern, steigt die Gefahr ernster Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündung oder Infektionen des Kehlkopfs und der Luftröhre. Als schlimmste Folgen einer Masernerkrankung können in seltenen Fällen eine Gehirnhaut- und Gehirnentzündung auftreten, die gegebenenfalls zum Tod führt.

Masern sind hoch ansteckend

Ungeschützte Personen können sich sehr leicht anstecken, wenn eine infizierte Person in der Nähe ist. Schon fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlages sowie vier Tage, nachdem die Hautflecken sichtbar geworden sind, sind Masern ansteckend. Die Krankheitserreger werden über Tröpfchen, zum Beispiel beim Sprechen, Husten, Niesen, übertragen.

Impfschutz jetzt überprüfen!

Eine zweifache Impfung bietet den besten Schutz gegen diese Viruserkrankung. Daher ist es wichtig, dass Eltern jetzt den Impfschutz ihrer Kinder und ihren eigenen Impfschutz von einer Ärztin oder einem Arzt überprüfen und bei Bedarf vervollständigen lassen. Masern-Schutzimpfungen werden als Kombinationsimpfungen, den sogenannten MasernMumps-Röteln-Impfungen, durchgeführt – heute oftmals in Kombination mit einem Impfstoff gegen die Windpocken. Grundsätzlich sind zwei Impfungen erforderlich, um vollständig geschützt zu sein.

Aufgrund der ungewöhnlichen Häufigkeit von Masernfällen und der Tatsache, dass vor allem Erwachsene erkranken, rät das Gesundheitsamt Köln bei Erwachsenen, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und nur einmal geimpft sind, eine zweite Impfung durchführen zu lassen. Erwachsene, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und gar nicht geimpft sind oder nicht genau wissen, ob und wie oft sie geimpft sind, sollten jetzt zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen erhalten.

Was tun, wenn Masern auftreten?

Wenn die Erkrankung ausgebrochen ist, gibt es keine ursächliche Behandlung, sondern nur eine Symptomlinderung und die Behandlung von Begleiterkrankungen. Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen und Kindertageseinrichtungen dürfen nicht besucht werden, solange eine Ansteckungsgefahr besteht. Jede Person, die einen auch nur kurzen Kontakt zu einer oder einem Masernerkrankten hatte, gilt als „Kontaktperson“. In einer Schule oder einer Kindertageseinrichtung gehören dazu alle Personen, die diese Einrichtung besuchen oder dort arbeiten. Bei einem Kontakt muss der Impfschutz kontrolliert werden. Ist dieser unvollständig, kann durch eine Impfung in den ersten drei Tagen nach dem Kontakt der Ausbruch der Krankheit verhindert werden.

 

Kontaktpersonen, die weder Impfschutz noch diese „Nachimpfung“ haben, müssen der Schule und der Kindertageseinrichtung für 14 Tage fernbleiben.  Nach Infektionsschutzgesetz besteht für Ärztinnen und Ärzte eine Meldepflicht bei Verdacht sowie bei Nachweis einer Masernerkrankung und bei Tod durch eine Masernerkrankung.  Weitere Informationen zum Thema Impfung und zu Masern bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an. Auf denen genannten Homepages der BZgA werden auch mehrsprachige Merkblätter angeboten: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/    https://www.impfen-info.de/

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann

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