In Deutschland existieren knapp 200.000 Blogs – Tendenz steigend. Zukünftige Schreiber haben es denkbar einfach: Wer seine eigene Webpräsenz startet, kann dies dank Hosting-Paketen in der Regel nämlich mit nur wenigen Mausklicks tun. Wichtig ist zu Beginn jedoch, sich mit einigen rechtlichen Aspekten und Fallstricken zu beschäftigen, um eventuellen juristischen Ärger zu vermeiden.

Fotos und das Urheberrecht

Oft machen Neulinge auf dem Gebiet des Bloggens den Fehler, Bilder von anderen Webseiten oder Google für ihren Blog zu verwenden, ohne sich um Lizenzen zu scheren oder auf den jeweiligen Urheber hinzuweisen. Unterstehen die Bilder keiner freien Lizenz, muss in der Regel mit einer Abmahnung gerechnet werden, sobald der jeweilige Urheber oder ein Anwalt das Bild auf einer fremden Webseite findet. Man sollte deshalb nur Fotos verwenden, die unter eine Creative Commons-Lizenz fallen. Solche findet man zum Beispiel auf Wikimedia oder Flickr. Auch bei eigenen Bildern muss man angesichts der strikten deutschen Gesetze im Internet aufpassen. Sind im Hintergrund nämlich andere Personen zu sehen, tritt das Recht am eigenen Bild in Kraft, und man darf das Foto nur mit vorheriger Zustimmung der jeweiligen Personen veröffentlichen.

Links nur auf sichere Seiten

Externe Links auf eine andere Webseite sollten nur dann gesetzt werden, wenn der Inhalt dieser Webseite vorher genauestens überprüft wurde. Ein erst im Oktober 2016 gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat nämlich die Strafbarkeit von Hyperlinks auf Webseiten festgelegt, die urheberrechtliche Verstöße aufweisen, und damit die Linkfreiheit eingeschränkt. Das Urteil ging auf einen Fall aus den Niederlanden zurück, wo ein Klatschportal über ein Playboy-Fotoshooting berichtete. Im entsprechenden Artikel wurde eine Webseite verlinkt, auf der wiederum Fotos verlinkt waren, an denen der Webseitenbetreiber keine Rechte hielt.

Die Impressums- und Datenschutzpflicht

In Amerika aufgrund des Datenschutzes kein Thema, in Deutschland jedoch Pflicht: das Impressum. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Server oder Host in einem anderen Land liegen. Sofern der entsprechende Betreiber in Deutschland wohnt oder sich die jeweiligen Inhalte auf ein deutsches Publikum beziehen, muss ein Impressum auf die Webseite. Dies gilt im Übrigen auch, wenn die Inhalte in einer anderen Sprache verfasst wurde. Seit 2016 ist auch eine Datenschutzerklärung Pflicht. Als das Gesetz in Kraft trat, wollte man ursprünglich Datenschutzverstöße im Netz strafrechtlich besser verfolgen können. Jetzt trifft dieses für viele nervige Urteil vor allem Betreiber privater Webseiten. Wer seit Februar 2016 also eine teure Abmahnung vermeiden möchte, sollte auf eine Datenschutzerklärung nicht verzichten.

 

 

 

Quelle: Media World, Archivbild

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