Bei Reihengräbern ist eine Verlängerung nicht möglich

Die Nutzungszeit von Reihengräbern auf den städtischen Friedhöfen, in denen Verstorbene zwischen 1. Januar und 31. Dezember 1997 bestattet wurden, endet zum Ende dieses Jahres nach der Ruhezeit von 20 Jahren. Eine Verlängerung und damit der Erhalt dieser Reihengrabstätten ist nach Ablauf der Nutzungszeit nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung weist mit einem Schild auf die anstehende Entfernung der Grabsteine und anderer Aufbauten hin. Die Nutzungsberechtigten haben jedoch die Möglichkeit, nach Einholen einer entsprechenden Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung das Grab selbst abzuräumen. Auf den Friedhöfen Westhoven, Lehmbacher Weg, Rath-Heumar und in bestimmten Bereichen des Südfriedhofs dauert die Ruhezeit 30 Jahre. Die Nutzungszeit der 1997 erworbenen Reihengräber endet dort also erst im Jahre 2027.

Bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung auf den fünf Zentral- und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen laufen die Nutzungszeiten nach der Ruhezeit von zwölf Jahren ebenfalls ab. Wer eine solche zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2005 auf Melaten, dem Nord-, West-, Süd- und Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof oder Worringen erworben hat, kann die Nutzungszeit auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro.

Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Wer in den vergangenen Jahren bereits eine Verlängerung beantragt hat, kann die Ablaufzeit der dafür ausgestellten Urkunde entnehmen. Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung unter 0221/221-25108.

 

 

Quelle: Stadt Köln, Bildrechte: KNJ/Martina Uckermann (Friedhof Dünnwald)

 

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