Wenn am Donnerstag, 14. Juni 2018, die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland beginnt, können Fans in Köln diese Spiele in Gaststätten und bei hoffentlich schönem Wetter auch in der Außengastronomie im Fernsehen verfolgen und friedlich miteinander feiern. Die Stadt Köln wird dem Wunsch vieler Kölnerinnen und Kölner entsprechen und Live-Übertragungen aller Spiele in den Außengastronomien einschließlich Verlängerung und Elfmeterschießen zulassen.

 

Bis zum 28. Juni 2018 werden insgesamt 52 Vorrundenspiele ausgetragen. Das Eröffnungsspiel wird um 17 Uhr angepfiffen. Bis auf ein Spiel werden alle Vorrundenspiele vor 22 Uhr beendet sein. Eines der Spiele wird um 21 Uhr angepfiffen. Ab dem Achtelfinale gibt es folgende Spielzeiten: Acht Spiele beginnen erst um 20 Uhr und werden – mit möglicher Verlängerung und Elfmeterschießen – erst nach 22 Uhr, aber vor 23 Uhr, beendet sein. Das Finale beginnt am Sonntag, 17. Juli, um 17 Uhr. Allerdings wird die Stadt Köln neben den Interessen der Fußball-Fans auch die Nachtruhe der Nachbarschaft wahren. Bei allen Spielen, die im Außenbereich der Gastronomie übertragen werden, muss die Gastwirtin beziehungsweise der Gastwirt darauf achten, dass die Störungen der Nachbarschaft in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Durch die zu erwartende verstärkte Nutzung der Außengastronomie dürfen keine Verkehrsbehinderungen entstehen und die Gäste dürfen nicht durch Autoverkehr gefährdet werden. Wie bereits bei vergangenen internationalen Sportgroßereignissen sind überlaute Musikinstrumente (zum Beispiel Vuvuzelas, Trommeln und Tröten) verboten. Wer derartige Geräte trotzdem selbst nutzt oder sie zulässt, handelt nicht nur rücksichtslos, sondern auch verbotswidrig.

 

Die Stadt Köln fordert die Gastronomie-Betreiber und -Betreiberinnen auf, bei LiveÜbertragungen im Außenbereich, bei denen wegen der besonderen Spielpaarung mit einer temporären Nutzung von Gehwegen und Verkehrsstraßen gerechnet werden muss, bereits im Vorfeld mit dem städtischen Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen. Dann können eventuelle Konfliktsituationen vor ihrer Entstehung erörtert und regelnde Maßnahmen frühzeitig abgestimmt werden. Ansprechpartner für diese Abstimmung über eine zulässige temporäre Straßennutzung im Zusammenhang mit einer Gastronomie ist die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten im Amt für öffentliche Ordnung, Willy-BrandtPlatz 3, 50679 Köln. E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Bei unzumutbaren Lärmbelästigungen können sich Anwohnerinnen und Anwohner beim Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter 0221/221 32000 melden.  Weitere Informationen zum Ordnungs- und Verkehrsdienst:

http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/ordnungs-und-verkehrsdienst 

 

 

 

 

 

Quelle: Stadt Köln, Archivbild

 

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