Jährliche wandern mehrere Tausend deutsche Staatsbürger aus. Unter den Nordrhein-Westfalen ist seit längerem die Schweiz das beliebteste Auswandungsziel – noch vor den USA. Laut einer Studie aus dem Jahr 2015 haben 66 Prozent der Ausgewanderten aus beruflichen Gründen Deutschland verlassen (die komplette Studie ist hier als PDF einsehbar). Knapp 47 Prozent erhoffen sich im Ausland ein höheres Einkommen: Zwar sind die Lebenserhaltungskosten in der Schweiz höher als in Deutschland, doch dafür fällt der Verdienst in der Regel ebenfalls höher aus. Das gilt insbesondere für Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich, denn in der Schweiz herrscht weiterhin Ärztemangel.

Von den höheren Löhnen profitieren vor allem jene, die in der Schweiz arbeiten, ihren Wohnsitz aber weiterhin in Deutschland haben. Manch einer wünscht sich jedoch früher oder später ein Haus direkt in dem Alpenland. Wer allerdings dauerhaft in der Schweiz leben und sich dort sogar in einem eigenen „Huus“ niederlassen möchte, der sollte – um Komplikationen zu vermeiden – ganz genau alle Konditionen prüfen.

Immobilienfinanzierung in der Schweiz

Die Finanzierung eines Immobilienkaufs funktioniert in Deutschland und der Schweiz im Prinzip gleich, unterscheidet sich aber in den Details. So erfolgt die Finanzierung von Immobilien in der Schweiz in der Regel über ein Hypothekendarlehen. Mit der Aufnahme dieses Darlehens steht dem Darlehensgeber die Immobilie als Sicherheit zur Verfügung, wenn es zu Zahlungsstörungen kommt. Aufgrund dieser zusätzlichen Sicherheit ist solche Art von Darlehen aber oft zu vergleichsweise günstigen Konditionen verfügbar. Welchen Kosten Sie bei Erwerb einer Immobilie erwarten, lässt sich mit dem Rechner des Schweizer Unternehmens „MoneyPark“ ermitteln. Beim Kauf eines Hauses sind aber noch weitere grundsätzliche Dinge zu beachten.

Verträge nur nach Prüfung unterschreiben

Sind die Möglichkeiten der Finanzierung geklärt, sollte man sich ganz genau die Konditionen des Kaufvertrags ansehen. Der Grund dafür ist, dass es vor Abschluss des Vertrags wesentlich einfacher ist, Unklarheiten zu klären, als anschließend. Denn ist der Vertrag bereits unterschrieben und es kommt zum Streit, ist man selbst in der Beweispflicht, dass bestehende Mängel unterschlagen wurden. Man sollte sich also nicht verleiten lassen, den Vertrag möglichst schnell unter Dach und Fach zu bringen, nur um sich die gewünschte Immobilie zu sichern. Insbesondere, da einem als Deutschen wahrscheinlich nicht die Details des Schweizer Vertragsrechts bekannt sind, sollte man sich alle Inhalte, die man nicht versteht, von einem Juristen oder Notar erklären lassen.

Wer seine feste Kaufabsicht untermauern, aber noch Details des eigentlichen Vertrages klären möchte, der kann vorab einen Reservationsvertrag abschließen. Sofern eine Anzahlung bei Abschluss des Reservationsvertrags gefordert wird, sollte diese unbedingt und ausschließlich auf ein Sperrkonto gezahlt werden, damit Sie Ihr Geld zeitnah und ohne Komplikationen zurückerhalten, falls Sie die Immobilie doch nicht kaufen.

Was gehört in den Kaufvertrag?

Um Streitfälle zu vermeiden, sollten einige Angaben unbedingt Teil des Kaufvertrags werden, den man dann Abschnitt für Abschnitt überprüft, gegebenenfalls gemeinsam mit einem Experten, bis jede Unklarheit beseitigt und man mit allen Punkten einverstanden ist. Zu diesen Angaben gehört die detaillierte Beschreibung der Immobilien, ihr Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe, sämtliche vorhandenen oder renovierten Schäden und Renovierungsarbeiten sowie die Ausstattung zum Bezugszeitpunkt – etwa ein eventuell vorhandener Fahrstuhl, die Art des Heizsystems usw. Bei Neubauten müssen die genauen Termine von Übergabe, Bezug und Fertigstellung ebenso wie die Zahlungskonditionen angegeben werden. Bei Mietshäusern werden zudem die Mietverträge eingereicht. Diese und alle weiteren Angaben wird der Notar von Ihnen erfragen, bevor der Vertrag unterzeichnet wird.

 

 

 

 

Bildrechte: Flickr Signature Sebastian Wiertz CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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