Gesundheitsamt ruft auf, Impfschutz überprüfen zu lassen

Das Gesundheitsamt der Stadt Köln erhält weiterhin vermehrt Meldungen zu Masernfällen – insbesondere bei Erwachsenen, aber auch bei Kindern. Die Altersspanne reicht vom Säuglingsalter (sechs Monate) bis zum Seniorenalter (62 Jahre). Seit Anfang des Jahres 2018 bis zum heutigen Freitag, 27. April 2018, liegen dem Gesundheitsamt 43 bestätigte Meldungen vor. Das sind deutlich mehr Masern-Meldungen als im gleichen Zeitraum 2017. Die Fälle sind auf das gesamte Stadtgebiet Köln verteilt. Dabei sind vermehrt Fälle in den Stadtbezirken Ehrenfeld und Neuehrenfeld festgestellt worden. Masern ist keine harmlose Kinderkrankheit, sondern gerade für Erwachsene gefährlich. Masern sind eine ernstzunehmende Erkrankung, die durch Viren hervorgerufen wird. Dabei handelt es sich nicht um eine harmlose Kinderkrankheit. Masern können zu erheblichen Komplikationen und Spätfolgen führen. Masern beginnen in der Regel mit hohem Fieber, Husten, Schnupfen. Innerhalb einiger Tage bildet sich ein Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich über den ganzen Körper aus. Wenn sich die Beschwerden nach acht Tagen nicht lindern, steigt die Gefahr ernster Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündung oder Infektionen des Kehlkopfs und der Luftröhre. Als schlimmste Folgen einer Masernerkrankung können in seltenen Fällen eine Gehirnhaut- und Gehirnentzündung auftreten, die gegebenenfalls zum Tod führt.

Masern sind hochansteckend. 

Ungeschützte Personen können sich sehr leicht anstecken, wenn eine infizierte Person in der Nähe ist. Schon fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlages sowie vier Tage, nachdem die Hautflecken sichtbar geworden sind, sind Masern ansteckend. Die Krankheitserreger werden über Tröpfchen, zum Beispiel beim Sprechen, Husten, Niesen, übertragen.

Überprüfen Sie den Impfschutz – jetzt! 

Eine zweifache Impfung bietet den besten Schutz gegen diese Viruserkrankung.

Daher ist es wichtig, dass Eltern jetzt den Impfschutz ihrer Kinder und ihren eigenen Impfschutz von einer Ärztin oder einem Arzt überprüfen lassen und bei Bedarf zu vervollständigen. Masern-Schutzimpfungen werden als Kombinationsimpfungen, den sogenannten Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, durchgeführt – heute oftmals in Kombination mit einem Impfstoff gegen die Windpocken. Grundsätzlich sind zwei Impfungen erforderlich, um vollständig geschützt zu sein. Aufgrund der ungewöhnlichen Häufigkeit von Masernfällen und der Tatsache, dass vor allem Erwachsene erkranken, rät das Gesundheitsamt Köln bei Erwachsenen, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und nur einmal geimpft sind, eine zweite Impfung durchführen zu lassen. Erwachsene, die keine Masernerkrankung durchgemacht haben und gar nicht geimpft sind oder nicht genau wissen, ob und wie oft sie geimpft sind, sollten jetzt zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen erhalten.

Was tun, wenn Masern auftreten? 

Wenn die Erkrankung ausgebrochen ist, gibt es keine ursächliche Behandlung, sondern nur eine Symptomlinderung und die Behandlung von Begleiterkrankungen. Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen und Kindertageseinrichtungen dürfen nicht besucht werden, solange eine Ansteckungsgefahr besteht. Jede Person, die einen auch nur kurzen Kontakt zu einer oder einem Masernerkrankten hatte, gilt als „Kontaktperson“. In einer Schule oder einer Kindertageseinrichtung gehören dazu alle Personen, die diese Einrichtung besuchen oder dort arbeiten. Bei einem Kontakt muss der Impfschutz kontrolliert werden. Ist dieser unvollständig, kann durch eine Impfung in den ersten drei Tagen nach dem Kontakt der Ausbruch der Krankheit verhindert werden. Kontaktpersonen, die weder Impfschutz noch diese „Nachimpfung“ haben, müssen der Schule und der Kindertageseinrichtung für 14 Tage fernbleiben. Nach Infektionsschutzgesetz besteht für Ärztinnen und Ärzte eine Meldepflicht bei Verdacht sowie bei Nachweis einer Masernerkrankung und bei Tod durch eine Masernerkrankung. Eine Mitteilungspflicht besteht für Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte gegenüber der Schule oder der Kindertageseinrichtung. Die Leitungen der Schul- und Kindertagesstätten haben eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.

Weitere Informationen zum Thema Impfung und zu Masern bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an. Auf den genannten Internetseiten der BZgA werden auch mehrsprachige Merkblätter angeboten:

 

https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/

https://www.impfen-info.de/

 

 

 

 

Quelle: Statd Köln, Archivbild

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